Hallo,
meine Schwester und ich haben das Haus unseres Vaters geerbt. Meine Schwester hat nur noch ein Viertel am Haus. Sie möchte es mir überlassen. Eine Schenkung wird sehr teuer sein und wie sieht es mit einem Kaufvertrag aus?
Allerdings müsste ich dann auch erstmal den Wert ermitteln lassen....
Gibt es irgend eine andere Variante?
Danke!
Kaufvertrag oder Schenkung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Gedankengänge, die hinter so einer Frage stehen, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Zitat:Eine Schenkung wird sehr teuer sein und wie sieht es mit einem Kaufvertrag aus?
Eine Schenkung ist für Deine Schwester teuer, weil sie dann kein Geld für ihren Anteil bekommt und ein Kaufvertrag ist für Dich teuer, da Du dann Geld an Deine Schwester bezahlen musst.
Zitat:Allerdings müsste ich dann auch erstmal den Wert ermitteln lassen....
Warum?
Zitat:Gibt es irgend eine andere Variante?
Wenn Deine Schwester ihren Anteil verschenken will und Dir das zu teuer ist, dann kann sie den Anteil auch gerne mir schenken. Ich übernehme dann auch gerne sämtliche Kosten.
Das ist dann am billigsten für Euch beide, weil weder Du noch Deine Schwester Kosten haben.
Vielleicht habe ich mich extrem schlecht ausgedrückt!!!?????
Aber was ist das für eine Antwort? Auch Unwissenheit so wie ich?
Eine Schenkung kostet Schenkungssteuer, wird nach Wert des „Geschenks" ermittelt, ein Kaufvertrag wäre eine andere Option, der Kauf erfolgt praktisch ja nicht.
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Zitatder Kauf erfolgt praktisch ja nicht. :
Was wiederum eine Schenkung wäre und ggfls. Steuerhinterziehung.
Der Thread kann zugemacht werden. Hier wird keine Hilfestellung zur Steuerhinterziehung geleistet.
Also sowas liegt mir wirklich fern!
Deshalb frage ich, weil ich keine Ahnung habe...
Alles klar, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, Wert ermitteln lassen und Schenkungssteuer bezahlen.Dachte nur, dass ich hier im Forum vorab Info bekommen kann...werde mich bei einem Steuerberater informieren.
Danke!
Zitat:Vielleicht habe ich mich extrem schlecht ausgedrückt!!!?????
Sorry für die provokante Antwort, aber so etwas hatte ich schon vermutet.
Zitat:Kaufvertrag wäre eine andere Option, der Kauf erfolgt praktisch ja nicht.
Wenn Deine Schwester Dir ihren Anteil überschreibt ohne dass sie dafür eine gegenleistung haben möchte, dann ist das eine Schenkung. Da spielt es auch keine Rolle, wie man das Ganze dann nennt.
Ein Scheingeschäft erfüllt den Strsaftatbestand der Steuerhinterziehung.
Zitat:Alles klar, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, Wert ermitteln lassen und Schenkungssteuer bezahlen.
Du must keinen Wert ermitteln lassen. Das macht schon das Finanzamt.
Seid Ihr noch als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen?
Welchen Wert hat denn so ganz grob geschätzt das Haus?
Ja, wir sind im Grundbuch eingetragen, meine Schwester mit einem Viertel.
Das Haus ist vielleicht 400000 € wert...?
Zitat:Ja, wir sind im Grundbuch eingetragen, meine Schwester mit einem Viertel.
Dann wäre die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt. Ist das tatsächlich so oder steht ihr beide in Erbengemeinschaft im Grundbuch?
Deine Schwester überlässt Dir ihren Anteil einfach so aus Geschwisterliebe und weil sie so großzügig ist oder gibt es Gründe, nach denen sie es z.B. für fair hält, dass Du das Haus komplett erhältst?
Zitat:Das Haus ist vielleicht 400000 € wert...?
Dann würden bei einer Schenkung 13.750€ Steuern anfallen.
Danke!
Wir stehen als Eigentümer im Grundbuch (ich mit ¾ , meine Schw. mit ¼).
2012 erbten wir einen Teil vom Haus unserer Tante. Ich verzichtete auf meinen Erbanteil, meine Schwester übernahm das Haus (inkl. meinem Anteil). Dafür gibt sie mir das besagte Viertel. Leider war dies alles vor zig Jahren „nur" mit unserem Vater so besprochen, nichts schriftlich weder notariell fest gelegt.
Das sollte man dann tatsächlich mit einem Steuerberater klären, ob man die Übertragung des aktuellen 1/4-Anteils als Gegenleistung für den damaligen Erbverzicht werten kann. Nach meiner Auffassung könnte das gehen.
Wenn es eine echte Gegenleistung gibt, dann wäre es keine Schenkung, sondern ein Kauf.
Zitat:Wir stehen als Eigentümer im Grundbuch (ich mit ¾ , meine Schw. mit ¼).
Das ist ungewöhnlich. Das hast Du also gerade noch einmal durch Blick in den Grundbuchauszug geprüft?
Wenn ihr nämlich nicht mit Anteilen im Grundbuch stehen würdet, sondern in Erbengemeinschaft, dann würde die ansonsten bei einem Kauf fällige Grunderwerbsteuer auch nicht anfallen.
Schließlich kann die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland in so einem Fall zwischen 3.500€ und 6.500€ betragen.
Wir stehen tatsächlich so unter „Eigentümer" im Grundbuch.
Hallo,
wenn ich mich aber nicht ganz täusche gibt es Schenkungsverträge bei Todesfall. Ich weiß aber leider die Rahmenbedingungen dafür nicht. Wie du schon gesagt hast, wirst du am besten Beraten von einen Rechtsanwalt oder Notar. Da gibt es wahrscheinlich einige Möglichkeiten die wir nicht kennen. Viel Erfolg.
-- Editiert von Moderator am 29.04.2021 15:37
Vielen Dank, ich schau mal im Internet nach...
L.G.
Eine Schenkung auf den Todesfall ist etwas, was der Erblasser zu Lebzeiten organisieren muss.
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