Kein Einheitswert,Verkaufswert mit Haus oder ohne?

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)
Kein Einheitswert,Verkaufswert mit Haus oder ohne?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand sagen was ich bei folgenden Punkten angeben muss:

- Einheitswert
- Verkaufswert

Das Haus ist von 1938, ein Einheitswert ist mir nicht bekannt. Kann ich das also weglassen? Der Einheitswert ist doch sowieso deutlich unter dem Verkaufswert.

Der Verkaufswert ist doch der Marktpreis, oder? Und das ist MIT Haus oder NUR das Grundstück ohne Haus?

Ich muss das bei dem Formular für die Kostenbrechnung des Erbscheins angeben.


Danke :-)


-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem Verkauf des Grundstücks mit Haus erzielt werden könnte.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

achso ok..


hab jetzt auch einen Einheitswert gefunden, aber aus den 80ern.

Den Verkaufswert muss ich ja schätzen, nur will ich da auch nicht so schlecht schätzen, dass ich unter dem Einheitswert liege.

Wie kann ich denn den Einheitswert berechnen für den jetzigen Zeitpunkt?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Den Verkehrswert kannst du bei der Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank oder beim Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde erfragen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Den Einheitswert musst Du nicht umrechnen auf jetztigen Zeitpunkt.
Den Einheitswert stellt das Finanzamt immer für einen bestimmten Stichtag aus - die Umrechnungen erfolgt dann über den Messbetrag im Einheitswertbescheid und über den Grundsteuerhebesatz der Gemeinde.
Nur wenn das Gebäude umgebaut wird, wird auch der Einheitswert neu festgesetzt.

Gib also einfach an was dasteht - also z.B. Einheitswert 12345 Euro festgestellt auf den .......1980

quote:
Den Verkaufswert muss ich ja schätzen, nur will ich da auch nicht so schlecht schätzen, dass ich unter dem Einheitswert liege.

Wenn Du den Verkaufswert auf unter dem Einheitswert schätzen würdest, dann würde jeder Blinde erkennen, dass da etwas faul ist ;-)


-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

ok dann mache ich das so.

Da gibts noch einen punkt mit 'umbauter raum'.

Da müsste ich ja die Kubik angeben. Ich habe zwar verschiedene Zeichnungen und Maße hier vom Haus, aber ausgerechnet ist das alles auch nicht wirklich und es kam immer mal wieder irgendwas dazu was ich jetzt nicht mehr nachvollziehen kann...

ist das enorm wichtig dass ich den umbauten Raum angebe, oder könnte ich das auch weglassen?



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 606x hilfreich)

Lass die Angaben zum umbauten Raum ruhig weg.
Wenn das Finanzamt den umbauten Raum unbedingt wissen will, dann wird es sich bei dir danach erkundigen.

Anderseits ist doch kein großes Problem, die cbm zu berechnen: nimm einfach Länge x Breite x Höhe. Das Dach kannst du ja weglassen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Ok, dann lasse ich das erstmal weg. Aber so einfach mal eben ausmessen geht ja nicht, denn es gibt da DIN Vorschriften, dass muss sehr genau sein, oder?

Ich weiß nicht ob ich dazu berechtigt bin, eine vorschriftsmäßige Messung vorzunehmen.

das Haus alleine kann ich in Kubik angeben, aber es gab einen Anbau, von dem ich bis jetzt keine Zahlen gefunden habe. Das ist aber nicht so viel...

Keller gibts ja auch noch....

Also das wirklich alles perfekt zu berechnen, da brauch man viel Nerven für :-/

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.739 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen