Hallo zusammen,
ich wußte jetzt noch nicht mal, wie ich die Überschrift treffend betiteln könnte. Also:
Meine beiden Schwestern und ich sind eine Erbengemeinschaft und haben u.a. ein Haus mit Grundstück von unserem Vater geerbt - allerdings nur zur Hälfte. Die andere Hälfte der Immobilie gehört unserem Onkel. Plan war eigentlich, zu warten, bis die Mieter (sehr alt) verstorben sind, dann das Haus abzureissen und das Grundstück zu verkaufen und den Verkaufserlös entsprechend zu teilen.
Jetzt ist unser Onkel auch verstorben und seine Kinder haben das Erbe ausgeschlagen. Darum ist das Amtsgericht nun auf mich zugegegangen - wahrscheinlich weil ich die älteste Nichte bin.
Auf seiner Hälfte des Hauses ist wohl eine Grundschuld eingetragen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass er weitere Schulden hatte, weil er bei den Verkäufen der anderen Immobilien nie etwas auf sein Konto einzahlen lassen wollte. Genaueres weiß ich leider nicht, nur dass er sich in den letzten Jahren wohl um nichts mehr gekümmert hat.
Dementsprechend würde ich eigentlich das Erbe ausschlagen wollen.
Wenn dann meine beiden Schwestern auch das Erbe ausschlagen - was passiert denn dann mit der anderen Haushälfte? Können wir dann überhaupt verkaufen?
Kann das dann zwangsversteigert werden?
Wie kriegt man denn raus, welche Schulden vorhanden sind?
Irgendwie stehe ich da ziemlich auf dem Schlauch....
Wäre toll, wenn jemand ein paar Info für mich hätte.
VG
Sandra
-- Editiert von fb483768-75 am 08.02.2018 16:30
Kein Erbe für andere Haushälfte - Verkauf möglich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn Sie und ihre Schwestern ebenfalls ausschlagen, wird voraussichtlich nach weiteren Erben gefragt. Dann werden die erstmal angeschrieben usw.
Je nachdem wird eventuell eine Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben eingerichtet oder irgendwann das Fiskuserbrecht festgestellt.
Das gesamte Grundstück können Sie nur mit Hilfe der festgestellten/durch den Nachlasspfleger vertretenen unbekannten Erben verkaufen. Die "Haushälfte" des Vaters auch alleine, die kauft nur keiner.
Gegebenenfalls kann das Grundstück auf Antrag des Grundschuldgläubigers über diverse Zwischenschritte auch zwangsversteigert werden .
Über die vorhandenen Schulden können eventuell die Kinder des Onkels Auskunft geben. Eventuell besteht auch die Möglichkeit Unterlagen des Onkels zu sichten (vielleicht hat jemand die in Verwahrung oder die Wohnung des Onkels kann betreten werden).
Wenn Ihr das Erbe annehmt, dann seid Ihr jedoch Herr des Verfahrens. Je nach Höhe der Schulden des Onkels kann dann z.B. Nachlassinsolvenz beantragt werden um zu vermeiden, dass man mit eigenem Vermögen haftet.
Wenn Ihr ausschlägt, dann legen Andere fest, wie mit der Haushälfte umgegangen wird.
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