Hallo,
ich habe eine Frage. Der Vater meiner Freundin ist gestorben und hat kein Testament
hinterlassen. Es sind Schulden da und ein Haus. Das Haus wurde einige Zeit vor seinem Tod (zu einem Zeitpunkt an dem er schon wusste daß er stirbt) per Grundbucheintragung an eines der 3 Kinder überschrieben.
Dies hat er vermutlich gemacht um 2 der Kinder um ihren Pflichtsanteil nicht geben zu müssen und zusätzlich daß die ganzen Schuldner auf ihren Schulden sitzen bleiben.
Ist sowas möglich?
Der Fall ist bereits seit längerem bei einem Anwalt und irgendwie tut sich da nichts. Falls das so möglich wäre könnte jeder die gesetzliuche Pflichtregelungen umgehen und sobald man Schulden hat würden die Schuldner auf ihren Schulden sitzen bleiben, man könnte quasi künstlich Schulden generieren und per Schenkung legal zu Eigenkapital machen?
Gruß und Danke fürs Lesen
-----------------
""
Kein Testament, Schulden und Grundbuchänderung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Eigentum machen was er möchte - selbst Geld verbrennen oder dem Tierschutz schenken.
Die Erben der Schulden können ausschlagen.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
quote:
Der Fall ist bereits seit längerem bei einem Anwalt
Seit wann?
Denn vorbehaltlich noch vieler offener Frage kommt eine Erbausschlagung in Betracht (wenn offensichtlich oder zu befürchten ist, dass man nur Schulden erbt) und hierfür gibt es eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Danach hat man geerbt, auch Schulden!
Gibt es ausser den drei Kindern noch andere Erben?
Gibt es eine Erkärung, warum das Haus (mit den darauf ruhenden auch finanziellen Lasten?) an eines der Kinder überschrieben wurde? Handelte es sich um eine Schenkung als vorweggenommene Erbfolge?
Ist das Haus (nach Abzug der Verbindlichkeiten) noch etwas Wert und wie wurde der Pflichtteil der anderen Kinder berücksichtigt?
Fragen über Fragen, wurden solche vom beauftragten Anwalt gestellt?
Habt ein Auge auf die 6 Wochen Frist!!
VG
Roland
-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antworten.
Es gibt natürlich keine offizielle Erklärung aber es liegt auf der Hand daß es sich mit der Schenkung des Hauses um eine "vorweggenommene Erbfolge" handelt da die anderen beiden Kinder nichts bekommen sollten. Ausserdem sind Schulden vorhanden, vermutlich etwas weniger als der Wert des Hauses und vermutlich wurde auch darum die Schnekung gemacht.
Die 6 Wochen Frist fürs ausschlagen des Erbes ist bekannt, es geht ja nicht ums Schulden Erben sondern darum daß der Verstorbene mit der Schenkung des Hauses an eines der Kinder die anderen Erben + Schuldner übergehen wollte.
Gruß
-----------------
""
quote:
Erben + Schuldner übergehen wollte
Was sagt denn der mit der Sache betraute Anwalt, geht nach seiner Einschätzung der Plan auf?
VG
Roland
-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Das ist das Problem. Da bekomme ich irgendwie keine definitive Antwort es heiß immer "es muss noch geprüft" werden. Wenn es schwierig ist zu beantworten und von vielen anderen Faktoren abhängt dann frag ich mal ob das generell so zu sehen ist wie ich vermute oder ob das von vorne herein von Gerichten nicht anerkannt wird.
-----------------
""
quote:
...dann frag ich mal ob das generell so zu sehen ist wie ich vermute oder ob das von vorne herein von Gerichten nicht anerkannt wird.
Genau dies sollte Dir aber der Anwalt schon sagen können. Und er kennt auch die Unterlagen und (hoffentlich alle) Fakten. Da er trotzdem (oder gerade deswegen) vieles prüfen muss, scheint es dann doch so einfach zu sein.
Aus meinem Verständnis sage ich dir gerne: "Das kann doch gar nicht sein, das kann ich mir nicht vorstellen." Andererseits gibt es so vieles, was man sich nicht vorstellen kann...
Und, eine definitive Antwort würde ich vom Anwalt nicht erwarten. Die bekommt man regelmäßig noch nicht einmal vom Richter. ;-)
VG
Roland
-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Dies hat er vermutlich gemacht um 2 der Kinder um ihren Pflichtsanteil nicht geben zu müssen und zusätzlich daß die ganzen Schuldner auf ihren Schulden sitzen bleiben.
Ist sowas möglich?
Weshalb der Vater die Immo an ein Kind übertragen hat, spielt keine Rolle. Bzgl. des Darlehens kommt es zunächst darauf an, was mit der Bank vereinbart wurde. Im "Normalfall" ändert sich an den Darlehensverhältnissen nichts (ansonsten hätte die Bank den Vater aus den Haftung entlassen müssen und der Beschenkte hätte den Darlehensvertrag unterzeichnen müssen). Ist das der Fall, werden die Schulden "vererbt".
Falls das so möglich wäre könnte jeder die gesetzliuche Pflichtregelungen umgehen und sobald man Schulden hat würden die Schuldner auf ihren Schulden sitzen bleiben, man könnte quasi künstlich Schulden generieren und per Schenkung legal zu Eigenkapital machen?
??? Wie macht man aus Schulden "Eigenkaptal"?
Die Erben haben ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bzgl. der erfolgten Schenkung.
-----------------
" "
Hallo,
Wie man aus Schulden Eigenkapital macht?
So wie es hier der Fall ist. Haufenweise Kredite machen und Waren kaufen, gut leben. Sterben und kurz davor das Gekaufte Gut an jemanden verschenken. Danach kein Testament machen und geholt werden kann ja nichts weil alles zuvor verschenkt wurde. Derjenige kann dann die Schenkung verkaufen und zu Geld machen. Egal ob Auto, Haus etc.
Danke für die Info daß die Erben haben ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben.
Das habe ich z.b. noch nicht gehört!
-----------------
""
Wahrscheinlich prüft der Anwalt ob es sich bei der Hausübertragung um eine Schenkung oder einen Kauf handelt. Das erfährt man beim Notar, der den Schenkungs- bzw. Kaufvertrag erstellt hat.
Sollte es eine Schenkung sein, fällt das Haus, wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre zurückliegt, anteilig zurück ins Erbe.
Sollte es ein Kauf sein, gibt es kein Haus zu erben, dann sind lediglich die Schulden da.
Es gibt noch die Möglichkeit von teiweiser Schenkung und teilweisem Kauf. Der Teil der Schenkung fällt dann anteilig ins Erbe, wenn die 10 Jahre noch nicht verflossen.
Sollte es eine Schenkung sein, fällt das Haus, wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre zurückliegt, anteilig zurück ins Erbe.
Das ist falsch.
Sollte es ein Kauf sein, gibt es kein Haus zu erben, dann sind lediglich die Schulden da.
Auch bei einer Schenkung wird das Haus nicht mehr vererbt.
Wenn das Haus verkauft wurde, fällt der Kaufpreis in den Nachlass.
Es gibt noch die Möglichkeit von teiweiser Schenkung und teilweisem Kauf.
Ein "Verkauf" unter dem Verkehrswert nennt man "gemischte Schenkung".
Der Teil der Schenkung fällt dann anteilig ins Erbe, wenn die 10 Jahre noch nicht verflossen.
Das ist falsch.
Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/BGB/2329.html
-----------------
" "
Hallo nochmal,
ok habe ich das nun richtig verstanden?
1.) Wenn das Haus verkauft wurde fällt der Kaufpreis in den Nachlass?
2.) Wenn das Haus verschenkt wurde fällt es nicht mehr in den Nachlass?
Danke für den Link.
-----------------
""
zu 1) Richtig
zu 2) Ebenfalls richtig, allerdings kann es dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch geben.
@bydgo
Das ist etwas anderes als der Rückfall einer Schenkung ins Erbe.
Wenn die Schulden des Vaters durch eine Grundschuld gesichert sind, dann bleibt das Haus auch nach einer Schenkung als Sicherheit für das Darlehen. Die bank kann das Haus jederzeit Zwangsversteigern lassen, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird.
Insgesamt sind daher schon umfangreiche Prüfungen erforderlich, um sich ein klares Bild der rechtlichen Situation zu verschaffen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die anderen beiden Kinder nur Schulden geerbt haben und keine Ansprüche hinsichtlich des Hauses haben, ist dabei eher gering.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten