Hallo und moin moin!
Letzte Woche ist meine Oma verstorben. Ein Testament ist leider nicht vorhanden. Von allen gesetzlich möglichen Erben wollen wir alle das Erbe ausschlagen, weil zu Lebzeiten diverse Verbindlichkeiten bestanden. Der Ehemann der Verstorbenen ist ebenfalls nicht mehr am Leben. Soweit zur Situation an sich, dazu nun ein paar Fragen:
1. Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, haftet - soweit mir bekannt ist - niemand für Nachlassverbindlichkeiten, also auch nicht für die Bestattungskosten. Die Angehörigen sind jedoch per Gesetz verpflichtet sind, der Verstorbenen eine ordentliche Bestattung auszurichten. Ist es richtig, dass die Kinder der Erblasserin für die Bestattung aufkommen müssen? Wie sieht es da mit der Versicherung der Verstorbenen aus?
2. Uns wurde gesagt, dass das Erbe automatisch als angenommen gilt, wenn wir die Bestattung unserer Großmutter beim Bestattungsinstitut beantragt haben. Das ist aber doch Blödsinn, oder? Soweit ich weiß, würde das Erbe nur dann als angenommen gelten, wenn sich die Erben Gegenstände aus der Wohnung des Erblassers nehmen.
Kann mir da jemand evtl weiterhelfen?
Danke und Gruß ausm Norden,
thp09
Kein Testament - Bestattung = automatisch Erbe?
quote:
Um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen (persönliche Erklärung vor dem Nachlassgericht / Amtsgericht) besteht zur Erklärung der Ausschlagung eine Sechs-Wochen-Frist.
Mit Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft übrigens automatisch als angenommen; die Ausschlagung kann auch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Danach hat der TE allerdings gar nicht gefragt.
Bestattungspflichtig sind nach den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder
i. d. R. der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen, und zwar unabhängig davon, ob sie die Erbschaft ausgeschlagen haben oder nicht.
Wie verträgt sich denn das:
quote:
Die Auflösung des Hausstandes könnte zur Abdeckung der Beerdigungskosten dienen.
übrigens mit dem hier:
quote:?
Aus wirtschaftlicher / steuerlicher Betrachtung ist der Hausstand einer verstorbenen Oma gar nichts wert
Abgesehen davon gibt es laut dem TE auch noch weitere Verbindlichkeiten der Oma; deshalb wollen die Angehörigen die Erbschaft ja ausschlagen.
quote:
Ein altes Sprichwort heißt "was weg ist, ist weg".
Und wozu soll das jetzt auffordern?
Wenn ihr die Erbschaft ausgeschlagen habt oder vorhabt, diese auszuschlagen, dürft ihr selbstverständlich keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen.
quote:
Wie sieht es da mit der Versicherung der Verstorbenen aus?
Was für eine Versicherung ist hier gemeint?
-- Editiert am 03.12.2009 08:51
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Die Kinder der Erblasserin müssen auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn sie das Erbe ausschlagen.
Das Erbe gilt automatisch als angenommen, wenn man über den Nachlass verfügt, z.B. indem man den Hausrat verwertet oder Teile davon an sich nimmt. Das Erbe gilt aber auch dann automatisch als angenommen, wenn es nicht innerhalb der 6-Wochenfrist beim Nachlassgericht ausgeschlagen wird.
Die Beauftragung der Bestattung für jedoch nicht zu einer automatischen Erbannahme, da die Kinder sowieso zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sind.
Die Frage nach der Versicherung habe ich auch nicht verstanden. Um welche geht es dabei?
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Hallo,
euch dreien erst einmal vielen Dank für eure Antworten, sie haben mir durchaus weitergeholfen. Bei der Frage mit der Versicherung ging es um die LV der Verstorbenen und die Frage, ob die Angehörigen für die Bestattung selbst aufkommen müssen, das hat sich aber an anderer Stelle im Forum schon geklärt, Danke!
Das bedeutet also zusammengefasst, dass wir das Erbe ausschlagen, demnach keine Gegenstände aus der Wohnung nehmen und auch in der Wohnung nichts mehr zu suchen haben, nachdem das Erbe ausgeschlagen wurde, und auch dass die immerhin sieben Kinder der Erblasserin (der Ehegatte ist ja bereits verstorben) mit ihrem persönlichen Vermögen für die Bestattung aufkommen müssen. Soweit alles richtig? :-)
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