Hallo,
mich erreichte heute ein Brief der Deutschen Rentenversicherung. Darin wurde mir eröffnet, dass man mich als Erben ausfindig gemacht hätte und ich überzahlte Geldleistungen des Verstorbenen zurückzahlen solle. Allerdings möchte man mir die Gelegenheit geben mich vorher zu äußern, ob denn ein Erbschaft besteht. Damit widerspricht sich der Sachbearbeiter und ggf. ist er sich gar nicht so sicher, ob er mich als Erben ausmachen kann.
Zu dem Verwandtschaftsverhältnis:
Es handelt sich bei der Verstorbenen, um die Ehefrau meines Vaters. Er heiratete sie Jahre nachdem er sich von meiner Mutter getrennt hatte. Mein Vater ist bereits vor Jahrzenten verstorben, meine Eltern waren nie verheiratet, ich bin daher sein uneheliches Kind. Ich wurde auch nie von seiner Ehefrau adoptiert, daher besteht zwischen ihr und mir kein Verwandtschaftsverhältnis. Ich weiß, dass ich einen Onkel habe, ob dieser noch lebt kann ich nicht sagen. Zumindest seine Firma konnte ich noch im Registerportal ausfindig machen.
Ist es prinzipiell möglich, dass ich die verstorbene Ehefrau meines Vaters beerbe? Wenn ja, wie soll ich mich jetzt verhalten? Laut dem Schreiben ist die Frau bereits am 25.06.2016 verstorben. Ich habe erst heute von ihrem Tod erfahren. Zu einer Erbsache hat sich sonst niemand bei mir gemeldet.
-- Editier von ArmerErbe am 13.01.2017 21:38
Kein Verwandtschaftsverhältnis, aber dennoch Erbe?
13. Januar 2017
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Frage vom 13. Januar 2017 | 21:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Verwandtschaftsverhältnis, aber dennoch Erbe?
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Januar 2017 | 14:17
Von
Status: Richter (8426 Beiträge, 4609x hilfreich)
Zitat:Ist es prinzipiell möglich, dass ich die verstorbene Ehefrau meines Vaters beerbe?
Nur wenn es ein entsprechendes Testament gibt.
Zitat:Wenn ja, wie soll ich mich jetzt verhalten?
Du kannst Dich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz der Verstorbenen) erkundigen, ob ggf. ein Testament vorhanden ist.
Zitat:mich erreichte heute ein Brief der Deutschen Rentenversicherung. Darin wurde mir eröffnet, dass man mich als Erben ausfindig gemacht hätte..
Einfach mal dort nachfragen, wie diese darauf kommen, dass Du Erbe sein sollst.
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