Keine Auskunft ueber verstorbene Mutter

15. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
ulf6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Auskunft ueber verstorbene Mutter

Fiktiver Sachverhalt:
Mal angenommen der leibliche Vater von p1 und leibliche Opa von p2 ist vor Jahren verstorben p0(Opa und Vater p0 ist vor Jahren verstorben.) und hat als Alleinerbin seine 2 Frau p3 testamentarisch eingetragen unter der Bedingung das p3 für den Fall ihres (p3) Todes als Alleinerben ihren Stiefsohn p1 und ihren Stiefenkel p2 bestimmt.
All der Besitz und auch alle Familiengegenstände blieben bei p3 ( auch Fotos und Andenken von p0).
p3 stirbt nun und hat einer Bekannten p4 eine Vollmacht gegeben.p1 und p2 kennen den Inhalt der Vollmacht von p4 nicht erfahren aber vom Amtsgericht das p4 dort mit Vollmacht eingetragen sein soll.
p3 hat keine Verwandten.
p4 gibt p1 und p2 keinen Zutritt zur Wohnung von p3 auch will p4 nicht mit p1 und p2 sprechen.
p4 löst die Wohnung auf, behält oder verkauft was in der Wohnung ist und sagt das p3 alles weggeschmiessen hat auch Fotos und Andenken von p0.
Testamenteröffnung von p3 ist noch nicht erfolgt, Nachlaßgericht hat auf Nachfrage nicht geantwortet und p1 + p2 kennen den Inhalt vom Testament der p3 nicht.

Wie und was können p1 und p2 nun machen?
Welche Einschränkungen gibt es bei Stiefmutter / Stiefoma?
Welche Auskunftsrechte haben p1 und p2?
Was darf p4 trotz Vollmacht nicht machen bis Testamenteröffnung?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Ich glaube, hier solltest Du schnellstens einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn das Testament von p1 ausdrücklich die Erbfolge geregelt hat, dann kommt es auf die Formulierung an, ob p3 dann noch eigene Verfügungen treffen konnte. Stiefkinder oder Stiefenkel sind gegenüber p3 sonst nicht erbberechtigt. Also schnell handeln!Gruß Annaminna

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#2
 Von 
ulf6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
sie meinen bestimmmt p0 statt p1 oder ?
Wieso muss schnell gehandelt werden ?
p3 ist doch verstorben.
Und auch p0 vor langem.
Gibt es etwa irgendwelche Fristen ?
Kann man die Testamentseröffnung des p0 anfechten oder wieder neu aufrollen?
MfG

-- Editiert von ulf6 am 18.10.2006 19:19:52

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