Keine Erbschaftssteuer trotz Vermietung an Kinder?

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
held1k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Erbschaftssteuer trotz Vermietung an Kinder?


Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir mit meiner Frage weiterhelfen.

Situation:

Meine Mutter und mein Onkel haben ein Haus (drei Wohnungen) von Ihrer Mutter geerbt. Beide bewohnten das Haus schon Jahre vor dem ableben meiner Großmutter und werden hier Voraussicht auch noch lange Jahre wohnen bleiben.

Im Haus gibt es noch eine weitere Wohnung, in welcher ich inzwischen mit meiner Frau und unserem Sohn wohne.

Frage:

Kann meine Mutter und mein Onkel, Miete von mir und meiner Frau verlangen, ohne in die Gefahr zu kommen Erbschaftssteuer für das Haus bezahlen zu müssen?


Danke schon einmal im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Welchen Einfluss sollte eine von Dir gezahlte Miete auf die Erbschaftsteuer haben?

Ist der Freibetrag von 400.000€ denn überhaupt überschritten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
held1k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Wertermittlung des Hauses wurde noch nie gemacht, allerdings gehe ich davon aus das der Freibetrag leicht überschritten sein müsste.

Wenn Kinder das Haus der Eltern erben und es selbst bewohnen wollen, müssen diese für die Immobilie in der Regel keine Erbschaftsteuer zahlen. Vorausgesetzt die Immobilie wird mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt.

Wie ist es aber wenn ein Teil des Hauses gleichzeitig vermietet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Wert des Hauses beträgt hier also mehr als 800.000€?

Die Steuerfreiheit für selbstgenutzte Immobilien gilt zusätzlich zum Freibetrag.

Eine Wohnung, die vermietet ist, gilt nicht als selbstgenutzt. Es ist dabei allerdings egal, ob die Wohnung vermietet wird, unentgeltlich überlassen wird oder leer steht.

Die von Mutter und Onkel jeweils selbstgenutzten Wohnungen bleiben steuerfrei.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
held1k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort


Zitat (von hh):
Eine Wohnung, die vermietet ist, gilt nicht als selbstgenutzt.


Hierbei spielt es vermutlich auch keine Rolle, das ich Mieter und gleichzeitig Sohn der Erbin bzw. Neffe des Eben bin? Ist das nicht auch Eigenbedarf?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hierbei spielt es vermutlich auch keine Rolle, das ich Mieter und gleichzeitig Sohn der Erbin bzw. Neffe des Eben bin?


Nein

Zitat:
Ist das nicht auch Eigenbedarf?


Nur im Sinne des Mietrechtes. Ob einem Mieter hier gekündigt werden kann, damit Sohn bzw. Neffe einziehen kann war aber nicht die Frage. Eigennutzung der Erben liegt dagegen nicht vor.

Ich verstehe das Problem aber auch nicht so ganz.

Steuerfrei sind die selbst genutzten Anteile am Haus. Zusätzlich gilt ein Freibetrag von 400.000€ sowohl für Deine Mutter als auch für den Onkel für die nicht selbst genutzten Teile des Hauses. Unter normalen Umständen fällt da keine Erbschaftsteuer an es sei denn es gibt noch weitere erhebliche Vermögenswerte.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
held1k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt habe ich es verstanden.

Dann sollte es diesbezüglich tazächlich keine Probleme mit der Erbschaftssteuer geben.

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.




1x Hilfreiche Antwort

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