Kind aus 1.Ehe Pflichtteil-Berliner testament

13. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rukari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind aus 1.Ehe Pflichtteil-Berliner testament

Einige Fragen:

Wie kann man vermeiden, dass das Kind aus 1.Ehe eines der Ehegatten bei Erstversterben den Pflichtteil einfordert und erhält?
Das Erbe soll erst bei Letztversterben an das Kind übertragen
werden.(Zugewinngemeinschaft/sonst keine Kinder).

Wie verhält es sich, wenn das Erbe aus einem Erbfall des kinderlosen Ehemannes (während der Ehe) stammt?

Ist das sog. `Berliner Testament´ der richtige Weg? (wenn ja mit welcher Formulierung?).

Kann das Kind aus 1.Ehe einvernehmlich auf den Pflichtteil verzichten um bei Letztversterben das gesamte Erbe zu erhalten?

Vielen Dank für Euire Mühe (hoffentlich erhalten wir eine kompetente Antwort)

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Den Pflichtteil ausschließen kann man nicht. Das Berliner Testament ist ein Weg, um dem Kind die Lust nach der Forderung des Pflichtteils zu nehmen.

In Eurem Fall ist das Kind nur gegenüber der Mutter erbberechtigt. Wenn also die Mutter zuerst stirbt, könnte das Kind leer ausgehen, wenn es auf den Pflichtteil verzichtet.

Damit das nicht passiert, muss der überlebende Partner als Vorerbe bezeichnet werden. Dann ist er nicht mehr frei bezüglich der weiteren Verfügung über das Erbe.

Wenn der kinderlose Stiefvater zuerst stirbt, dann ist die Ehefrau nur dann Alleinerbin, wenn keine Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister und deren Kinder) da sind. Seine Eltern haben sogar einen Pflichtteilsanspruch. Schon aus diesem Grund sollte er ein Testament verfassen.

Ob der Stiefvater sein Vermögen erarbeitet, gewonnen oder geerbt hat, spielt bei den Betrachtungen keine Rolle.

Das Kind kann per notariellem Erbvertrag auf seinen Pflichtteil verzichten. Im Gegensatz zu einem Testament kann so ein Vertrag nicht einseitig geändert werden.

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