Hallo,
ich habe eine Frage zum Erbrecht. Und zwar möchte ich folgendes wissen:
Die Tochter erbt etwas von ihren Eltern (per Testament). Diese Tochter ist verheiratet. Hat das Kind ihres Mannes (aus erster Ehe) Anspruch auf Erbe, wenn dieser stirbt, auch wenn das Kind nicht das leibliche der eigentlichen Erbin ist ?
Kind aus 1.Ehe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Gesetzlich erbberechtigt sind nur leibliche Kinder.
Das Kind des Mannes aus 1. Ehe kann daher nur indirekt erben und nur in dem Fall, dass die Tochter vor ihrem Mann verstirbt.
Aha, danke.
Also noch mal zum Verständnis: Das Kind aus 1.Ehe kann nicht zur Erbin (Stiefmutter) gehen und sofort ihren Anteil fordern ?
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das Kind aus erster Ehe erbt normalerweise nur vom eigenen Vater, nicht von der Stiefmutter. Außer die beiden hätte sich gegenseitig als Erbe eingesetzt und die Frau stirbt vor dem Ehemann, dann bekommt es zum Schluß indirekt was von der Stiefmutter.
Gegenüber der Stiefmutter ist das Kind überhaupt nicht erbberechtigt. Es kann allenfalls testamentarisch als Erbe eingesetzt werden.
Aber selbst gegenüber ihrem eigenen Vater hat sie erst einen Anspruch mit dessen Tod.
Einen Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich gibt es in keinem Fall.
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