Das Kind (volljährig) lebt bei einem Elternteil und hat seit 6 Jahren keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Eltern sind seit sechs Jahren rechtskräftig geschieden. Gemäß dem Fall das Kind stirbt unerwartet, hat das "außenstehende" Elternteil immer noch einen Erbanspruch? Wenn ja, kann das Kind dieses Elternteil per Testament, (Patienten-)Verfügung o.Ä. vom Erbe ausschließen? Werden im Todesfall sämtliche Besitztümer, Finanzen etc. des Kindes offengelegt, oder nur Kontostand und Sparbuch?
Freundliche Grüße
Kind stirbt, getrennte Eltern, Erbansprüche?
13. November 2017
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Frage vom 13. November 2017 | 22:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind stirbt, getrennte Eltern, Erbansprüche?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 22:47
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Gemäß dem Fall das Kind stirbt unerwartet, hat das "außenstehende" Elternteil immer noch einen Erbanspruch?
Ja (sofern das Kind keine Kinder hat).
Zitat:Wenn ja, kann das Kind dieses Elternteil per Testament, (Patienten-)Verfügung o.Ä. vom Erbe ausschließen?
Ja. Allerdings hat das Elternteil einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (wiederum in der Annahme, dass das Kind keine Kinder hat).
Zitat:Werden im Todesfall sämtliche Besitztümer, Finanzen etc. des Kindes offengelegt, oder nur Kontostand und Sparbuch?
Zum Nachlass gehört das gesamte Vermögen des Verstorbenen; ein Pflichtteilsanspruch errechnet sich aus dem Reinnachlass (Guthaben minus Schulden).
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