Kind stirbt vor Eltern, Monatszahlungen

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
white_hoppel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind stirbt vor Eltern, Monatszahlungen

Sohn muss an Eltern einen monatlichen Betrag bis zu deren Tot zahlen. Was ist wenn der Sohn stirbt. Müssen die Erben weiter zahlen oder erlischt das damit?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, die Erben treten in den Vertrag ein und müssen die Zahlung übernehmen.

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" "

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#2
 Von 
white_hoppel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank !!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Grundsätzlich gebe ich HH Recht. Allerdings habe ich bei so zu "einfachen" Fragen immer ein ungutes Gefühl. Wofür sollte denn gezahlt werden?

Sollte es sich aus einem Erbvertrag ergeben, z.B. für Übergabe eines Hauses, dann wird bestimmt in diesem Vertrag ein Passus für die Nichterfüllung stehen, nämlich z.B. Rückgabe des Hauses an die Eltern. Damit geht ggf. das Haus nicht in das Erbe ein für die anderen Erben und die Zahlungspflicht erlischt.
Oder die Erben haben den Nutzen und müssen weiterzahlen.
Aber wie erwähnt - es kommt manchmal drauf an.

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

@OFentsch
Auch in Deinem Beispiel ist die Zahlungspflicht auf die Erben des Sohnes übergegangen. Was dann passiert, wenn diese Erben ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, ist ein ganz anderes Thema.

Es kommt also nicht darauf an, jedenfalls fällt mir kein Ausnahmefall ein.

Einzige Ausnahme ist eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Sohn und Eltern, dass die Zahlungspflicht mit dem Tod des Sohnes endet. Wenn so ein Fall vorliegen würde, wäre die Frage aber wohl nicht gestellt worden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Stimmt schon im Prinzip. Oft werden die Hintergründe der Zahlungspflicht verschwiegen und dann geht die Diskussion los.
Zu erwähnen wäre auch noch die Erbausschlagung - damit entgeht man dem Erbe und der Zahlungspflicht. Dann erben evtl. die Eltern ihre eigene Zahlungspflicht.

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" Gruss aus Offenbach"

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