Der Vater ist gestorben. Er hatte seinen Erbteil vom eigenen Vater (der noch lebt) bereits zu Lebzeiten bekommen, was aber auf dem Testament vom Großvater nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der jetzt verstorbene hinterläßt seinen Kindern nur Schulden, sodaß sie aufs Erbe verzichten. Bekommen die Kinder vom Großvater bei seinem Ableben etwas oder gilt der Verzicht aufs Erbe vom Vater auch automatisch für das des Großvaters?
Kinder verzichten auf Erben, erben vom Großvater?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Ausschlagung des Erbes von Vaters Nachlass hat keinen Einfluß auf den zukünftigen Erbfall des Großvaters. Allerdings erbt in vorliegendem Fall aufgrund der Ausschlagung u.U. der Großvater die Schulden des Vaters wenn keine anderen Erbberechtigten mehr vorhanden sind.
Gruß
Friedrich II.
Hier geht es aber wohl nicht um eine Erbausschlagung, sondern um einen notariellen Erbverzicht. Der wirkt aber auch gegen die Kinder des Verzichtenden, so dass sie vom Großvater nichts erben.
Ein Erbverzicht ist übrigens nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wurde.
@Betra
Das gilt nach deutschem Recht. Ob das in Österreich auch so ist, kann ich nicht beantworten.
Du solltest die Forumsteilnehmer übrigens darauf hinweisen, das Du aus Östereich kommst, da Du sonst Gefahr läufst, Antworten nach deutschen Recht zu erhalten, die Dir nicht unbedingt weiter helfen.
-- Editiert von hh am 24.10.2005 14:39:51
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Doch, es geht hier um Erbausschlagung aufgrund der Schulden, ich wußte nicht daß zwischen Ausschlagung und Verzicht ein Unterschied besteht. Zwischen Ö und D gibt es keine so großen Unterschiede, sodaß Eure Antworten mir fast immer sehr hilfreich sind. Es heißt, der Großvater muß das ERbe auch ausschlagen? Gibt es Leute die das nicht tun und Schulden anderer gerne bezahlen? Der verstorbene hat übbringens seinen Pflichteil zu Lebzeiten bereits bekommen.
Nach einer Erbausschlagung werden die nächsten Personen in der Erbfolge zu Erben, in diesem Fall die Enkel.
Daher müssen die Enkel nun ihrerseits ebenfalls das Erbe ausschlagen, wenn sie nicht die Schulden erben wollen.
Eine Erbausschlagung erfolgt übrigens nach dem Tod des Erblassers.
Ein Erbverzicht erfolgt zu Lebzeiten des Erblassers, im Regelfall gegen eine vorzeitige (Teil-)Auszahlung des Erbes. Daher war ich davon ausgegangen, dass es sich in diesem Fall um einen Erbverzicht handelt.
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