Kindergeldnachzahlung Nachlass

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kakulukiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldnachzahlung Nachlass

Hallo,

Das Kind des Oktober 2012 verstorbenen Vaters war bis dahin in dessen Haushalt aufgenommen, sodass der Vater Kindergeldbezugsberechtigter war.
Es wurde allerdings im Zeitraum Dezember 2011 bis März 2013 kein Kindergeld gezahlt. Ein Antrag auf Kindergeldzahlung und Nachzahlung für den genannten Zeitraum erfolgte nach dem Tod des Vaters über die Mutter.

Dem Antrag wurde entsprochen und es erfolgt eine Nachzahlung i.H.v. 2760€.

Ist nun die Nachzahlung für den Zeitraum der Unterbringung des Kindes im Haushalt des Vaters dem Nachlass zu überführen bzw. sind verbleibende Gläubiger zu bedienen?

Gruß

Kakulukiam

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1342x hilfreich)

Ich denke, das Geld gehört in den Nachlass.
Wenn der Nachlass überschuldet ist, haben Sie daran gedacht
für das Kind das Erbe auszuschlagen ??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kakulukiam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Aus dem Bauch heraus würde ich ebenfalls vermuten, dass das Geld dem Nachlass zuzuornden ist. Allerdings ziele ich auf eine rechtlich plausible Argumentation hierfür ab.

Ich wäre für Hilfe in dieser Sache sehr dankbar.

Die Ausschlagungsfrist ist bereits vorüber, wodurch das nicht in Frage käme und es das Kind wäre auch nicht gewillt gewesen das Erbe auszuschlagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2422x hilfreich)

Da das Kindergeld ein Anspruch des Vaters war in der Zeit, in der das Kind bei ihm untergebracht war (und offenschtlich von ihm in dieser Form Unterhalt bezog), gehört es in die Erbmasse.
Gleich zu Anfang des Kindergeldgesetzes steht, wem das Kindergeld zusteht. Später folgen Ausnaheregelungen, aber die treffen hier nicht zu.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Das Geld steht nur anteilig zur Verfügung, denn ab Oktober 2012 war die Mutter sicher die Anspruchsberechtigte.
Und ob das Geld so einfach dem Nachlass zugeschlagen werden darf? Schließlich dient es dem Unterhalt des Kindes und ist kein Einkommen des Vaters.
Am besten bei der Kindergeldstelle anrufen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.844 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.407 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen