Klage Pflichtteil

28. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
wissenswert123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage Pflichtteil

Folgender Sachverhalt:
Lebensgefährtin hat vom verstorbenen Lebensgefährten Geld geerbt. Die pflichtteilsber. Kinder machen Anspruch über Anwalt geltend. Anwalt der Gegenseite legt Schenkung zugrunde (Das Erbe soll ihr angebl. geschenkt worden sein) u. legt die 10Jahres-Abschmelzung zugrunde. Die Kinder akzeptieren die Höhe des Pflichtteils nicht. Nach langem Hin u. Her wird Klage eingereicht. Anwalt der Beklagten behauptet nun, dass es doch keine Schenkung ist (sie hat wohl keinen Zeugen). Behauptet aber nun, dass gar kein Geld mehr da sei. Zuvor wurde jedoch eine Aufstellung über das Geld nebst Nachlassverzeichnis erstellt. Was haben die Kläger vor Gericht zu erwarten? Der Richter wird anhand der Korrespondenz sehen, dass Gegenanwalt Angebote gemacht hat u. jetzt behauptet, es sei kein Geld mehr da. Über den Verbrauch des Geldes wurden aber keine Angaben gemacht. Schließlich wurden seitens der Beklagten zuvor Geldbeträge angeboten. Bitte Antwort. Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Wer bist du, Beklagte oder Kläger?
Unabhängig davon kann die Lebensgefährtin ja nur geerbt haben, wenn es ein Testament gibt. da kann ihr Anwalt ja eigentlich nicht aus einem Erbe eine Schenkung machen. Vielleicht waren damit andere Sachen aus der vorherigen Lebenszeit gemeint? die Kinder scheinen per Testament ja enterbt worden zu sein. dann ist ihr Pflichtteil ja vorbestimmt. wenn es Schenkungen vor dem Tod gegeben hat, wird darauf unter Umständen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch fällig. der Richter wird als Unterlage das Nachlassverzeichnis nehmen und die nachgewiesnen Schenkungen, soweit sie aus dem normalen Rahmen fallen.
Ob Geld da ist oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. wird die Beklagte verurteit zu zahlen, ist es ihr Problem, wie sie das schafft, ggf. Muss sie einen Kredit aufnehmen. Nichts mehr da, wenn das so einfach wäre, würden viele Erben in die Röhre schauen.

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#2
 Von 
wissenswert123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Natürlich gibt es ein Testament. Demnach ist die LG Alleinerbin. Trotzdem hat ihr Anwalt ihr Erbe als Schenkung betitelt. Wie gesagt, da sie wohl dafür keinen Zeugen hat, heißt es jetzt von ihrem Anwalt, es war doch keine Schenkung sondern Erbe. Sei es drum. Es geht hier um den Anspruch auf den ges. Pflichtteil, den die Dame offensichtlich nicht zahlen will. Wollen hoffen, dass der Anwalt sie zur Zahlung verurteilt. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit einen Titel zu bekommen. Welche Möglichkeiten hat man damit? Fragen eines Laien...
Danke für eine Antwort, ist wirklich wichtig...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

quote:
Wollen hoffen, dass der Anwalt sie zur Zahlung verurteilt.

Das wird er ganz gewiss nicht, das dies immer noch die Aufgabe des Richters ist.



quote:
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit einen Titel zu bekommen.

Das Urteil ist der Titel.



Ihr solltet euch einen Anwalt nehmen, der in Erbrecht versiert ist und eure Interessen vertritt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
wissenswert123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich meinte natürlich den Richter nicht den Anwalt...
Die Klage wurde durch Anwalt bei Gericht erhoben. Er ist u.a. Anwalt für Erbrecht.
Müssen Geldgeschenke, die ein Pflichtteilsberechtigter zu Lebzeiten des Erblassers bekommen hat, dem anderen Pflichtteilsber. gegenüber ausgeglichen werden? Und weiß jemand wie das gerechnet wird? Die Zahlungen sind teilweise über 20 Jahre her. Inwiefern sind sie überhaupt für den gesetzlich zustehenden Pflichtteil relevant?
Auch hierfür danke für eine aufschlussreiche Antwort.

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