Hallo,
Mein Bruder ist verstorben. Er hinterlässt 2 Minderjährige Kinder. Die Geschiedene Ex Frau wohnt nicht im Ort. Ich sollte alles in ihrem Auftrag erledigen bis sie ein Woche später vor Ort ist. Dies habe ich auch getan. Unterschrieben habe ich nur die Friedhofsbescheinigung. Beim Eintreffen der Ex Frau sind wir sofort zum Bestatter gefahren. Es wurde alles umgeändert. Der Bestatter sollte meine Unterlagen vernichten. Jetzt ist das passiert was sich keiner wünscht. Die Ex Frau bezahlt nicht. Und ich werde vom Bestatter verklagt. Das geht doch nicht. Was habe ich als Schwester damit zutun. Das Erbe
wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen. Sie hat auch die Wohnungsauflösung in Auftrag gegebenen. Muss ich die Beerdigungkosten bezahlen.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
-- Editiert von fb547106-39 am 21.05.2020 00:26
Klage vom Bestatter
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Nicht so richtig.
Wer hat den Bestatter beauftragt?
Gibt es ein Testament?
Ist bei "Das Erbe wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen" gemeint, dass die Ex-Frau gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Kinder ist und die Ex-Frau das Erbe für die Kinder nicht ausgeschlagen hat? (Die Ex-Frau selbst erbt ja nichts, wenn es kein Testament gibt. Ohne Testament wären die Kinder die Alleinerben.)
Ansprechpartner für den Bestatter bist erstmal du, wenn du den Auftrag unterschrieben hast.
Du kannst dir das Geld dann danach vom Erben zurück holen.
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ZitatIch sollte alles in ihrem Auftrag erledigen bis sie ein Woche später vor Ort ist. :
Hast Du gegenüber dem Bestatter denn erklärt, dass Du lediglich als Bevollmächtigte und insoweit nicht in eigenem Namen handelst?
ZitatDas Erbe wurde von der Ex Frau als gesetztlicher Vertreter nicht ausgeschlagen. :
Da (angemessene) Bestattungskosten von dem Erben, hier möglicherweise die Kinder des verstorbenen Bruders, zu tragen sind, kannst Du Dich auch auf dieser Rechtsgrundlage an die ehemalige Schwägerin als gesetzliche Vertreterin der Kinder wenden und versuchen, dort schadlos zu halten.
Im Übrigen ist es so, dass bei entsprechendem Guthaben die Banken eines Verstorbenen bei Vorlage von Rechnungen über Bestattungskosten diese mitunter auch ohne Kontovollmacht ausgleichen. Ein Versuch ist es zumindest wert.
ZitatMuss ich die Beerdigungkosten bezahlen. :
Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen. Sind die nicht ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig dafür, zahlt die Gemeinde, in der der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Bestattungspflichtige sind (in dieser Reihenfolge):
- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- die Eltern
- die Geschwister (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft (nur in einigen Bundesländern)
- sonstige Sorgeberechtigte (z. B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen; nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
- die Großeltern (nicht in Brandenburg)
- die Enkelkinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Erbe (vorrangig vor allen anderen, nur nach Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz)
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad, z. B. Neffen und Nichten in Bayern, Hamburg, Sachsen; Onkel und Tanten in Hamburg und Sachsen, Verschwägerte in Bayern und Hamburg, Verlobte in Hamburg.
Aber: der Bestattungsunternehmer wendet sich mit seiner Rechnung an den, der die Bestattung bei ihm beauftragt. Der Betreffende kann sich dann ggf. die Kosten von den Erben bzw. den Bestattungspflichtigen zurückholen.
Zitat:ZitatMuss ich die Beerdigungkosten bezahlen. :
Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen.
Solange es Erben gibt, haben diese die Beerdigungskosten zu zahlen (auch wenn der Nachlass nicht ausreicht).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Die Bestattungspflichten haben die Bestattungskosten zu tragen, wenn alle Erben ausgeschlagen haben.
Zitat:Zitat:ZitatMuss ich die Beerdigungkosten bezahlen. :
Die Kosten für die Beerdigung werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das nicht, müssen die Bestattungspflichtigen die Beerdigungskosten bezahlen.
Solange es Erben gibt, haben diese die Beerdigungskosten zu zahlen (auch wenn der Nachlass nicht ausreicht).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Die Bestattungspflichten haben die Bestattungskosten zu tragen, wenn alle Erben ausgeschlagen haben.
Und die Erben werden das Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet ist bzw. durch die Bezahlung der Bestattungskosten überschuldet würde...
Insofern bleibt es in Praxis regelmäßig beim: entweder können die Bestattungskosten aus dem Erbe bezahlt werden, oder die Bestattungspflichtigen müssen's bezahlen.
Zitat:Und die Erben werden das Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet ist bzw. durch die Bezahlung der Bestattungskosten überschuldet würde...
Was die Erben tun werden oder auch nicht steht nicht zur Debatte. Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass die Erben nicht ausgeschlagen haben. Daher haben die Erben die Kosten zu tragen.
Nach der Schilderung hätte dem Bestatter der neue und eigentliche Auftraggeber klar sein sollen. Wäre es nicht möglich den Sachverhalt über diese Argumentation und die Erbfrage zu klären und die Klage daher für Dich abzuwenden?ZitatBeim Eintreffen der Ex Frau sind wir sofort zum Bestatter gefahren. Es wurde alles umgeändert. Der Bestatter sollte meine Unterlagen vernichten. :
Mein Bruder hat kein Testament. Er war gerade mal 39 Jahre. Die Ex Frau hat das Erbe nicht ausgeschlagen weder für Kinder oder für Sie.
Ich habe keinen Auftrag unterschrieben sondern nur die Friedhofsbescheiningung. Dies ist nur Gebühr für das Nutzungsrecht und das hat nichts mit einem Bestattungsauftrag zutun. Das ist eine Sache zwischen Bestatter und Friedhofsverwaltung.
Hattest du dem Bestatter auf seine Zahlungserinnerung oder Mahnung nicht geantwortet, wie der Sachverhalt ist?ZitatUnd ich werde vom Bestatter verklagt. :
Wann kam die Rechnung der Bestattungskosten zu dir?
Wann kam die Mitteilung über die Klage?
Wer ist eigentlich Erbe?
Am 4.11. Ist mein Bruder verstorben. Am 5.11 habe ich die Exfrau informiert ich war am 5.11 bei Bestatter mit der Aussage das die Exfrau am 10.11 erst kommt. Habe nur die Friedhofsbescheinigung unterschrieben keinen Auftrag. Am 11.11 Termin beim Bestatter mit der Exfrau alles umgeändert. Am 22.11 war die Beerdigung. Bis dahin war alles gut . Am 20.12 bekam ich Post vom Anwalt das ich die Rechnung bezahlen soll weil die Exfrau nicht getan hat. Im Februar bekam ich einen Mahnbescheid ich habe nicht mal eine Rechnung. 2 Wochen später lag auf einmal eine Rechnung vor die gleiche wie die Exfrau bekommen hat nur der Name ist geändert worden. Meine Eltern leben noch die haben keine Post vom Gericht bekommen. Ich habe mich erkundet ich als Schwester kann das Erbe nicht ausschlagen weil ich nicht erbberechtig bin.
Ich habe die Rechnung von dem Anwalt des Bestattungsintitut. Die Kinder sind die Erben. Leider kümmert sich die Exfrau um nichts. Die Klage kam per Post. Für mich sieht das nach Betrug aus. Ich habe keine Unterlagen nur die Rechnung von der Exfrau mehr nicht und die ist auf einmal meine Rechnung nur der Name wurde geändert. Gleiche Auftragsnummer, gleiche Rechnungsnummer.
Wie hast du denn seit dem 20.12. reagiert? Hast du dem Anwalt geschrieben?
Wenn ja, wäre evtl. kein Mahnbescheid bekommen.
Wenn du auf den Mahnbescheid reagiert hättest, wäre evtl. keine Klage gekommen.
Das sind wahrscheinlich auch die Eltern deines verstorbenen Bruders.ZitatMeine Eltern leben noch :
Da hier der Sohn vor seinen Eltern verstarb, und es von ihm kein Testament gibt, sind wohl seine/deine Eltern und die 2 Kinder deines Bruders die Erben. Danach kämst du als Schwester...
Die Ex-Frau hat sich nach deiner Schilderung nur *gekümmert*.
Ich bin nicht sicher, aber die Ex-Frau (also geschiedene) ist mW keine Erbin. Die kann also weder das Erbe ausschlagen noch annehmen noch muss sie Bestattungskosten zahlen. Sie darf sich aber kümmern. Sie dürfte auch die Bestattungskosten zahlen.
Wer meinst du, betrügt hier wen?ZitatFür mich sieht das nach Betrug aus. :
Zitat:sind wohl seine/deine Eltern und die 2 Kinder deines Bruders die Erben.
Es erben ausschließlich die Kinder. Erst wenn beide Kinder ausschlagen, dann erben die Eltern.
Zitat:Habe nur die Friedhofsbescheinigung unterschrieben keinen Auftrag.
Dann sollte man dem Mahnbescheid widersprechen mit dem Hinweis, dass man keinen Vertrag mit dem Bestatter hat.
Aufträge können auch mündlich geschlossen werden.
Hast Du anlässlich des ersten Termins beim Bestatter erklärt, dass Du in Vollmacht handelst?
Hat am 11.11.2019 die ehemalige Schwägerin schriftlich einen Auftrag erteilt?
Wurde Dir eine Klage oder/und Mahnbescheid zugestellt?
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