Klausel in Testament "Anwesen darf 20 Jahre nicht verkauft werden" umgehbar?

30. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
A. Wamprecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Klausel in Testament "Anwesen darf 20 Jahre nicht verkauft werden" umgehbar?

Ich habe von meiner Tante ein Haus (ca. 65 Jahre) alt als Alleinerbin vererbt bekommen. Da nun ja eine nicht unwesentliche Summe an Erbschaftssteuer anfällt, Barvermögen nur ein sehr geringes vorhanden ist und das Haus zudem um es vermieten zu können mit mindestens 25.000 € saniert werden müsste, hätte ich es gerne veräussert.
Meine Tante hat in Ihrem Testament jedoch geschrieben: "Anwesen darf 20 Jahre nicht verkauft werden".
Wir müssten zur Begleichung der Erbschaftssteuer einen Kredit aufnehmen, dazu das Haus mit 25.000 € sanieren lassen und hätten somit eine Belastung von ca. 65.000 € - 80.000 € (je nachdem wie hoch der Wert des Hauses veranschlagt wird).
Kann man die Klausel auf irgendeine Art umgehen, oder muss ich das Erbe ausschlagen?

Für Ihre Antworten schon mal vielen Dank im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130368.html

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Man kann viel in ein Testament schreiben.

Zitat:
"Anwesen darf 20 Jahre nicht verkauft werden".

Sofern es keinen Testamentsvollstrecker gibt: wer soll das kontrollieren?

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
A. Wamprecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie ich das lese bedeutet das, dass wenn ich Alleinerbe bin, keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, kann ich das Anwesen ohne weitere Probleme verkaufen. Ist das so richtig? Dann wäre uns auf jeden Fall sehr geholfen.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ja, ich sehe das so.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
A. Wamprecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Jetzt wurde ich vom Nachlassgericht darauf hingewiesen, daß die Klausel nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Jedoch erhalten die gesetzlichen Erben eine Abschrift des Testaments falls ich das Erbe annehmen sollte. Sind das in diesem Fall die Geschwister der Verstorbenen? Im Testament bin ich als Alleinerbin genannt. Laut der Rechtspflegerin könnten die Schwestern im Falle eines Verkaufs aufgrund dieser Klausel den erzielten Verkaufspreis bei mir einklagen. Stimmt das so? Gibt es hierzu schon Urteile?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von A. Wamprecht):
Jetzt wurde ich vom Nachlassgericht darauf hingewiesen, daß die Klausel nicht ins Grundbuch eingetragen wird.

Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt, andere tragen es ins Grundbuch ein, also eher abwarten bis der Eintrag erfolgt ist.

Zitat (von A. Wamprecht):

Laut der Rechtspflegerin könnten die Schwestern im Falle eines Verkaufs aufgrund dieser Klausel den erzielten Verkaufspreis bei mir einklagen. Stimmt das so?

Da dürfte die Rechtspflegerin durchaus die Kompetenz besitzen dies einzuschätzen.
Die Geschwister sind auch eben in der Erfolge in der 2. Ordnung, und es kann leicht sein das hier das Testament hinfällig wäre, da eben der Wille des Erblasser nicht beachtet wurde.
Wie es vor Gericht ausgehen könnte, wird hier im Laienforum keiner sagen können, zu einer Abschätzung der Angelegenheit gibt es das hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/

Es dürfte im allgemeinen Bekannt sein, die Bereitschaft sich hier auf einen Streit einzulassen, dürfte bei allen potentiellen Erben auch unterschiedlich sein. Vielleicht sind die Geschwister schon in gesetzterem Alter, wo man vielleicht auf die biologische Lösung des Problemes in naher Zukunft erwarten kann?

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
A. Wamprecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn Du genau liest "flottegabi" dann müssen wir ca. 40.000 € Erbschaftssteuer zahlen zuzüglich dem Kredit für die Sanierung. Wenn wir nicht noch selber einen Kredit für unser Eigenheim mit ca.70.000 € u begleichen hätten wäre das alles kein Problem. Daher jammern wir nicht auf hohem Niveau, sondern sehen es realistisch, ob wir mit dem Verkauf des Hauses nicht unseren eigenen Kredit tilgen könnten und noch etwas auf der hohen Kante hätten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von A. Wamprecht):
Daher jammern wir nicht auf hohem Niveau, sondern sehen es realistisch, ob wir mit dem Verkauf des Hauses nicht unseren eigenen Kredit tilgen könnten und noch etwas auf der hohen Kante hätten.

Es werden ja wohl hier nicht alle Fakten genannt, denn aus der anderen Anfrage kann man nur schätzen.
Daher ist es nur eine Vermutung, also die Erblasserin verstirbt, hat zwei Geschwister, jedoch wurde die Tochter einer der noch lebenden Geschwister als Erbin per Testament als Erbin eingesetzt?
Ohne Testament würden sonst die beiden Geschwister, falls die Erblasserin keine eigenen Nachkömmlinge hat, dann zu gleichen Teilen erben, die Kinder der Geschwister nicht.

Zum einen ist es von Vorteil da eben kein Eintrag mit den 20 Jahren Verkaufsverbot im Grundbuch vielleicht stehen, so weit man entnehmen kann, erfolgte noch kein Eintrag.
Zum anderen werden die Geschwister entsprechend der sonstigen Erbfolge eine Abschrift vom Nachlassgericht erhalten, wissen also das hier das Erbe an eine Bedingung gestellt ist, eben die Zeit.
Vom Grundsatz her ist ein Testament ein Vertrag, welchem man ja nicht zustimmen muss, jedoch wird es auch im Sinne des Erblasser wohl eine Begründung für diese Klausel geben, welcher einem sicher auch bekannt ist. Und dann gilt eben der Satz, Verträge sind einzuhalten, sonst kann man bestimmt damit rechnen das hier die Geschwister ein Auge darauf haben.

Und zum Teil ist es sogar wie flotte Gabi schreibt ein Jammern, denn das Erbe stellt doch einen Wert dar, und bei den heutigen Zinsen ist es sehr leicht hier die Erbschaftssteuer zu bezahlen. In wie fern jetzt die Sanierung in der Höhe wirklich notwendig ist, steht wieder auf einem anderen Blatt Papier, oft kann man auch einen Mieter finden, welcher selbst entsprechende Sanierungen durchführt, wenn die Miete dann geringer ist. Dann zahlt sich die Erbschaftssteuer von selbst ab, in 5 Jahren sollten bei einer theoretischen Miete von 600 € monatlich der Kredit wieder anuliert sein.
Danach geht es nur noch ins Plus, die Rechnung sollte jeder Bankberater schon leicht durchrechnen können.

Was der eigene Kredit von Haus anbelangt, denn hätte man auch ohne Erbschaft weiter bedienen müssen, den darf man bei der Berechnung wohl nicht mit einbeziehen.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
A. Wamprecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Wir haben uns nun nach reiochlicher Überlegung entschieden das Erbe anzutreten. Sind jetzt gespannt auf den Wert, welchen das Amtsgericht für die Immobilie ansetzt und hoffen darauf, dass wir mit dem überlassenen Bargeld die Erbschaftsteuer evtl. zum Großteil dann begleichen können. Die Substanz vom Haus ist eigentlich recht gut, Mit etwas Aufwand kann man die Böden ja auch reinigen und/oder abschleifen. Der Tipp mit der geringeren Miete, dafür Instandsetzung durch Mieter gefällt uns gut. Vielen Dank dafür.

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