Heyho!
Meine Mutter ist Anfang Oktober verstorben.
Sie ist geschieden und ich bin ihr einziger Nachkomme. Rechtmäßig bin ich damit sowohl mit allen Pflichten als auch allen Rechten angetan. Und ja, ich nehme das Erbe an.
Nun ist sie alleinstehend in ihrer Mietwohnung verstorben, zu der ich keinen Schlüssel habe.
Sie wurde von der Polizei aufgefunden, diese hat dann neben der Veranlassung des Abtransports auch ihren Schlüssel mitgenommen. Da sich leider vor Ort scheinbar keine anderen Kontaktdaten als die zu meiner Großmutter (der Mutter der Verstorbenen) finden ließen, wurde diese vom Tod meiner Mutter in Kenntnis gesetzt und ihr wurden die Schlüssel zu ihrer Mietwohnung per Einschreiben geschickt.
Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Es bestehen keine Zweifel daran dass ich der einzige Erbe bin.
Leider ist meine Großmutter ein gelinde gesagt sehr schlechter Mensch. Sie hat mir gegenüber behauptet, sie hätte keine Schlüssel zu der Wohnung erhalten.
In diesem Glauben habe ich veranlasst, dass ein Schlüsseldienst unter Polizeiaufsicht die Tür geöffnet hat. Im Zuge dessen bekam ich von einer sehr gehetzten Polizeistreife ungefähr 5 Minuten, um die Unterlagen meiner Mutter aus ihrer Wohnung zu sichern. Danach wurde ich wieder hinausgebeten, die Schlüssel des neuen Schlosses liegen seitdem bei der nächsten Polizeiwache in Verwahrung.
Dort kann ich diese Schlüssel (zu "meiner" Wohnung, da der Mietvertrag ja bereits auf mich übergegangen ist) erst mit Vorlage eines Erbscheins erhalten.
Für den Erbschein bedarf es IM ORIGINAL u.a.:
- Geburtsurkunde meiner Mutter
- Heiratsurkunde meiner Mutter
- Scheidungsurteil meiner Mutter mit Rechtkraftvermerk
Ich bin nicht in der Lage, diese Unterlagen aufzubieten.
Ich kann nicht in die Wohnung meiner Mutter mit allen darin enthaltenen Erinnerungsstücke.
Ich kann nicht in MEINE WOHNUNG, die mit dem Zeitpunkt des Todes meiner Mutter MEIN BESITZ geworden ist.
Da die oben genannten Schriftstücke mir nicht vorliegen, muss ich diese bei den jeweiligen Amtsgerichten bzw. Standesämtern in beglaubigter Abschrift beantragen.
Dies wird von einigem Geld abgesehen ungefähr 2 Monate dauern. Dann erst kann ich evtl die Sterbeurkunde erhalten und damit kann ich dann den Erbschein beantragen, was nochmals 2 Wochen Bearbeitungszeit nach sich ziehen wird.
Währenddessen verschimmelt alles Verderbliche, Obst und Gemüse, inklusive Kühlschrankinhalt vor sich hin und ich kann bis voraussichtlich nächstes Jahr nichts dagegen tun.
Nun meine Frage:
Kann das wahr sein? Wie brutal ist diese Dreckswelt dass ich den Ort an dem meine Mutter gestorben ist und an dem wir Familienfeiern und alles mögliche begangen haben erst Monate nach ihrem Tod betreten darf? Dann erst wenn dort nur noch Maden und Schillerfliegen hausen?
Das kann doch nicht wirklich der Fall sein, oder?
Komme als einziger Erbe nicht in die Wohnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wer verlangt diese Urkunden? Es sollte eigentlich die Sterbeurkunde und Ihre Geburtsurkunde ausreichen. Der Rest wird nicht benötigt. Die Geburtsurkunde der Mutter ist sinnlos. Was soll damit bewiesen werden? Ebenso ist weder die Heiratsurkunde noch die Scheidungsurkunde erforderlich. Der Personenstand dh das sie geschieden ist, ergibt sich aus der Sterbeurkunde. Die Angabe ist darin nach dem Personenstandsgesetz beurkundet was als urkundlicher Nachweis ausreicht.
Mein Beileid.
ZitatEbenso ist weder die Heiratsurkunde noch die Scheidungsurkunde erforderlich. :
Beides ist wichtig. Kann in der Bestattungsplanung nachgelesen werden.
ZitatWie brutal ist diese Dreckswelt :
Ganz unschuldig sind sie daran offenbar nicht, in der Regel gibt man doch dem Kind einen Ersatzschlüssel, also war das Verhältnis offenbar etwas gespalten. Auch das keine Kontaktdaten von ihnen vorhanden waren, ist etwas eigenartig.
ZitatEs bestehen keine Zweifel daran dass ich der einzige Erbe bin. :
Ihre Oma lebt doch noch, ergo steht der auch etwas zu.
Zitatch kann nicht in MEINE WOHNUNG, die mit dem Zeitpunkt des Todes meiner Mutter MEIN BESITZ geworden ist. :
Bezahlen Sie die Miete weiterhin? Ansonsten könnte es bald nicht mehr ihre Wohnung sein.
ZitatLeider ist meine Großmutter ein gelinde gesagt sehr schlechter Mensch :
In Ihrem Post sind immer andere an der Misere schuld. Das eigene Verhalten reflektieren ist nie verkehrt.
-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 07:54
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ZitatEs können Vereinbarungen im Scheidungsurteil enthalten sein, die wichtig. Und ja, Verwandte mussten ebenfalls das Scheidungsurteil vorlegen. :
Welche Vereinbarung die Auswirkungen auf die Erbfolge haben sollten das denn zB sein?
ZitatWelche Vereinbarung die Auswirkungen auf die Erbfolge haben sollten das denn zB sein? :
Schrieb es gerade noch in den Thread.
ZitatBeides ist wichtig. Kann in der Bestattungsplanung nachgelesen werden. :
Was soll das sein und nach welcher rechtlichen Vorschrift soll das für den Ersbchein von Bedeutung sein?
ZitatIhre Oma lebt doch noch, ergo steht der auch etwas zu. :
Nein, nicht wenn es Kinder wie den Fragsteller gibt. Dann erbt Oma nach gesetzlicher Erbfolge nichts.
-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 08:15
ZitatGanz unschuldig sind sie daran offenbar nicht, in der Regel gibt man doch dem Kind einen Ersatzschlüssel, also war das Verhältnis offenbar etwas gespalten. Auch das keine Kontaktdaten von ihnen vorhanden waren, ist etwas eigenartig. :
Finde ich beides jetzt nicht sooo ungewöhnlich bzw. muss nicht zwangsläufig auf ein gespaltenes Verhältnis hindeuten.
Sie hätte ja sonst auch ein Testament verfassen und jemand anderen als Erben einsetzen können.
ZitatIhre Oma lebt doch noch, ergo steht der auch etwas zu. :
Nein, ohne Testament ist der TE alleiniger Erbe.
Die Mutter der Verstorbenen ist in diesem Fall weder erb-, noch pflichtteilsberechtigt.
ZitatFür den Erbschein bedarf es IM ORIGINAL u.a.: :
- Geburtsurkunde meiner Mutter
- Heiratsurkunde meiner Mutter
- Scheidungsurteil meiner Mutter mit Rechtkraftvermerk
Ich bin nicht in der Lage, diese Unterlagen aufzubieten.
Beglaubigte Abschriften dieser Unterlagen kann man beim Standesamt bzw. Amtsgericht beantragen.
-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 09:45
ZitatWie brutal ist diese Dreckswelt dass ich den Ort an dem meine Mutter gestorben ist und an dem wir Familienfeiern und alles mögliche begangen haben erst Monate nach ihrem Tod betreten darf? :
Die ist überhaupt nicht brutal.
Man beauftrage einfach einen Schlüsseldienst mit der Öffnung und Einbau eines neuen Schloss und fertig.
Zitatunter Polizeiaufsicht :
Wozu, wenn es doch angeblich alles deines ist?
ZitatMan beauftrage einfach einen Schlüsseldienst mit der Öffnung und Einbau eines neuen Schloss und fertig. :
Naja - kein seriöser Schlüsseldienst öffnet eine Wohnung, ohne dass ein Nachweis vorliegt, dass der Auftraggeber auch berechtigt ist, in die Wohnung "einzudringen".
Und genau dieser Nachweis scheint ja zu fehlen - denn üblicherweise wird als Nachweis der Erbschein erwartet.
ZitatIhre Oma lebt doch noch, ergo steht der auch etwas zu. :
Das ist nicht richtig. Der Oma steht nichts zu. Der Sohn ist Alleinerbe.
ZitatNaja - kein seriöser Schlüsseldienst öffnet eine Wohnung, ohne dass ein Nachweis vorliegt, dass der Auftraggeber auch berechtigt ist, in die Wohnung "einzudringen". :
Und genau dieser Nachweis scheint ja zu fehlen - denn üblicherweise wird als Nachweis der Erbschein erwartet.
Man nimmt einfach die Dienstleister die mit AAAA... anfangen, in den Suchmaschinen ganz oben stehen oder schaut ins Telefonbuch. Die sind zwar etwas teurer und nehmen nur Bargeld, sind aber unkompliziert in der Abwicklung.
Okay, das waren nun teilweise pietät- und ahnungslosere Antworten als ich erwartet hatte.
1. Dass ich keinen Schlüssel zur Wohnung meiner Mutter hatte ist keineswegs auf ein irgendwie "zerrüttetes" Verhältnis zurückzuführen. Es ergab sich einfach nie die Notwendigkeit dazu.
2. Wie mitunter auch korrekt ausgeführt wurde, ist zur Beantragung des Erbscheins die Sterbeurkunde vonnöten und diese kann wiederum nur mit den von mir oben angeführten Unterlagen beantragt werden.
3. Kontaktdaten von mir gibt es zuhauf in der Wohnung, allerdings wurden diese bei der offensichtlich nicht allzu gründlichen Durchsicht seitens der Polizei nicht aufgefunden. Ich weiß dass eine handfschriftliche Liste wichtiger Telefonnummern neben dem Telefon dort liegt, wo ich an Stelle 1 stehe. Trotzdem wurde ich nicht kontaktiert. Es ist schlimm dass ich neben dieser traurigen Tatsache nun auch noch Unterstellungen abzuwehren habe.
4. Wie ebenfalls teils korrekt geantwortet wurde, steht meiner Oma rein garnichts zu. Das Erbrecht ist in dieser Hinsicht wirklich sehr simpel, ich verstehe nicht, wie man sich ohne solches Basiswissen berufen fühlen kann, hier zu antworten.
5. Mir fehlende Reflektion vorzuwerfen ist der Gipfel der Unverfrorenheit.
6. Das Schloss wurde bereits gewechselt. Und ja, die Wohnung und alles weitere ist rechtlich meins, bloß kann ich das ohne Erbschein nicht belegen. Ich suche nach einer Möglichkeit die exorbitant langen Wartezeiten die nötig sind um all die Dokumente bei Standesamt und Amtsgericht zu erhalten, möglicherweise zu umgehen.
Das Amtsgericht Düsseldorf bspw. gibt die Dauer zum Erhalt einer beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde mit 6-8 Wochen an.
7. Man rät mir hier also ernsthaft, einen unseriösen Schlüsseldienst dazu zu bewegen, eine Tür aufzubrechen ohne rechtliche Absicherung. Verzeihung dass ich so etwas nicht in Erwägung ziehe...
Ich bedanke mich bei den ernsthaft bemühten und einschlägig bewanderten Forumsteilnehmern hier. Es sieht also wohl nicht so aus, als käme ich dieses Jahr noch in die Wohnung. Danke für die Informationen.
Bei den vorschnell urteilenden und/oder ahnungslosen Gesprächsteilnehmern kann ich mich allerdings nicht bedanken. Die harten Steine die mir in meiner Trauer in den Weg gelegt werden, sind dadurch nicht weniger geworden.
ZitatWie mitunter auch korrekt ausgeführt wurde, ist zur Beantragung des Erbscheins die Sterbeurkunde vonnöten und diese kann wiederum nur mit den von mir oben angeführten Unterlagen beantragt werden. :
Dann hätte man auch schreiben sollen, dass die Unterlagen für die Sterbeurkunde benötigt wird und nicht wie im Ausgangsbeitrag angegeben für die Beantragung des Erbschein an sich.
ZitatDas Amtsgericht Düsseldorf bspw. gibt die Dauer zum Erhalt einer beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde mit 6-8 Wochen an. :
Das Amtsgericht erteilt überhaupt keine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde. Das macht wenn das Standesamt.
Zitatich verstehe nicht, wie man sich ohne solches Basiswissen berufen fühlen kann, hier zu antworten. :
Wie man in den Nutzungsbedingungen lesen kann, darf hier jeder antworten - wie in solchen Foren üblich.
Da kann es natürlich passieren, dass Antworten mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … kommen.
Das ist halt das Risiko, wenn man keine Rechtsanwälte fragt.
Zitat7. Man rät mir hier also ernsthaft, einen unseriösen Schlüsseldienst dazu zu bewegen, eine Tür aufzubrechen ohne rechtliche Absicherung. :
Wieso ohne rechtliche Absicherung? Oben hat man ja noch postuliert, dass einem alles zustünde und niemand anderem da Alleinerbe. Wozu also rechtliche Absicherung? Dann ist man Eigentümer am Inhalt der Wohnung und darf auch die entsprechenden Handlungen vornehmen, die einem das BGB zugestehen.
Man ist als neuer Mieter / Verpflichteter sogar im Rahmen von "Gefahr in Verzug" dazu verpflichtet, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen, bevor sich dort Maden und Fliegen ausbreiten, Fristschäden entstehen etc.
Wenn man den Mietvertrag nicht fortführen will, dann muss man auch entsprechend kündigen und die Wohnung räumen, wieder ein Zutrittsgrund.
Und wenn die Polizei trotz vortragen der vorgenannten Gründe meint, sie müsse da ihr eigenes Recht konstruieren und die Schlüssel rechtswidrigerweise nicht aushändigt, dann kann man den rechtlich einfachen Weg gehen oder halt den langen.
Man geht einfach persönlich zu den den richtigen Stellen (Standesamt), dann bekommt man innerhalb von ca. 30 Minuten die benötigten Unterlagen. Im Vorfeld wurde leider verpasst eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Das rächt sich nun.
So schlimm der Todesfall der Mutter ist aber die aktuelle Situation ist dennoch ein Verschulden der Mutter und des Erben. Dem kann man problemlos vorbeugen. Nun ist das Kind allerdings leider bereits in den Brunnen gefallen und man muss den vorgesehenen Weg gehen.
Das hier ist ein gutes Beispiel wie wichtig es ist eine Vorsorgevollmacht, über den Tod hinaus, zu erstellen.
Hier wird mir zuviel das Besitzen der Wohnubg herausgestellt. Deshalb meine vielleicht seltsame Frage. Ab wann ist man Erbe und ab wann besitzt man die Gegenstände des Nachlasses?
-ab dem Todestag dee Mutter?
-ab der Aushändigung des Erbscheines?
-ab dem Ablauf der Frist zum Ausschlagen?
ZitatHier wird mir zuviel das Besitzen der Wohnubg herausgestellt. Deshalb meine vielleicht seltsame Frage. Ab wann ist man Erbe und ab wann besitzt man die Gegenstände des Nachlasses? :
-ab dem Todestag dee Mutter?
-ab der Aushändigung des Erbscheines?
-ab dem Ablauf der Frist zum Ausschlagen?
Erbe ist man mit dem Tag des Todes.
Ein Erbschein ist nur eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft z.B. gegenüber Banken. In vielen Fällen ist ein Erbschein nicht erforderlich.
ZitatMan geht einfach persönlich zu den den richtigen Stellen (Standesamt), dann bekommt man innerhalb von ca. 30 Minuten die benötigten Unterlagen. :
Ich zitiere dann mal aus der aktuellen Information eines für meinen Fall relevanten Standesamtes:
"Die Stadt bittet daher darum, dass Bürger*innen mit genügend Vorlaufzeit einen Termin über das Serviceportal der Stadt [...] oder telefonisch unter [...] reservieren, da zur Zeit die Terminwünsche in der Regel erst in acht Wochen erfüllt werden können.
ZitatEin Erbschein ist nur eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft z.B. gegenüber Banken. In vielen Fällen ist ein Erbschein nicht erforderlich. :
Um das Mietverhältnis, den Stromliefervertrag und das Internet der Verstorbenen kündigen zu können, braucht man den Erbschein ebenfalls. Und, wie in meinem Fall, um den Schlüssel zur Wohnung zu erhalten.
-- Editiert von User am 2. November 2023 04:11
-- Editiert von User am 2. November 2023 04:12
ZitatIch zitiere dann mal aus der aktuellen Information eines für meinen Fall relevanten Standesamtes: :
"Die Stadt bittet daher darum, dass Bürger*innen mit genügend Vorlaufzeit einen Termin über das Serviceportal der Stadt [...] oder telefonisch unter [...] reservieren, da zur Zeit die Terminwünsche in der Regel erst in acht Wochen erfüllt werden können.
In meinem Wohnort dauert das im Normalfall ähnlich lange, allerdings werden täglich (für den entsprechenden Tag) ab ca. 08.30 Uhr Termine freigeschaltet, die man dann online buchen kann.
In sehr dringenden Angelegenheiten kann man sonst auch einen (früheren) Termin telefonisch buchen.
Ist bei euch vielleicht auch so?
-- Editiert von User am 2. November 2023 08:05
Und jetzt?
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