Komplizierter Erbfall

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sprotte65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierter Erbfall

Hallo,

bei mir gibt es folgende Konstellation:

Vater 87 Jahre
Bruder 60 Jahre
Bruder 57 Jahre
Diese beiden Brüder stammen aus der 1. Ehe meines Vaters, die Frau ist 1957 verstorben. 1961 hat mein Vater seine 2. Frau geheiratet (meine Mutter), die beiden Söhne aus 1. Ehe meines Vaters sind nicht von meiner Mutter adoptiert worden. Ein Sohn war zum Zeitpunkt der Hochzeit noch Minderjährig.
Mutter im November 2006 verstorben.
Von der 2. Frau meines Vaters stammen die folgenden Kinder ab. Meine Eltern lebten in einer Zugewinngemeinschaft.
Schwester 43
Sohn 40 (der Verfasser)

Es sind vorhanden:

1 Einfamilienhaus Grundbuch 50/50 Vater/Mutter Wert 200.000
1 Zweifamilienhaus das mein Vater 1975 von seinen Eltern geerbt hat. Damaliger Wert 100.000 Euro, heutiger Wert 300.000. Im Grundbuch steht nur mein Vater, ohne irgendwelche Erbverfügungen.
Bargeld Mutter 16.000
Bargeld Vater 44.000
1 Auto

Da ja die leibliche Mutter von meiner Schwester und mir im November 2006 starb, bin ich der Meinung, das meiner Schwester und mir folgendes Erbe zusteht:

¼ vom Einfamilienhaus 50.000 Euro
½ vom Wertzuwachs des Zweifamilienhauses seit 1975 100.000 Euro
Vom Bargeld meiner Mutter wurde die Beerdigung bezahlt, übrig blieben 10.000, davon erbt mein Vater die Hälfte, und meine Schwester und ich die andere Hälfte 5.000 Euro
Ferner bin ich der Meinung das uns durch die Zugewinngemeinschaft, auch ein Teil des Bargeldes meines Vaters zusteht.

Mein Vater ist der Meinung, das nur vom Bargeld unserer Mutter, und was zusteht, und so haben meine Schwester und ich je 5.000 bekommen.

Jetzt war mein Vater beim Notar, und hat ein Testament aufgesetzt, in dem meine Schwester und ich das Einfamilienhaus und das Bargeld bekommen, und meine beiden Halbbrüder das Zweifamilienhaus, es wurde überhaupt nicht berücksichtigt, das meine Mutter verstorben ist.

Jetzt zu den Fragen:

Haben meine Halbbrüder irgendwelche Ansprüche auf das Erbe meiner Mutter?
Ist meine Rechnung einigermaßen richtig, was die Erbmasse mütterlicherseits angeht?
Gibt es eine Möglichkeit sich das Erbe mütterlicherseits zu sichern, ohne das man meinen Vater zu sehr brüskiert, wie z.B. jetzt den Erbschein beantragen?


Vielen Dank für das viele lesen!

Gruß

Sprotte65

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16807x hilfreich)

Haben meine Halbbrüder irgendwelche Ansprüche auf das Erbe meiner Mutter?

Nein

Ist meine Rechnung einigermaßen richtig, was die Erbmasse mütterlicherseits angeht?

Nein, da Du fälschlicherweise davon ausgegangen bist, dass Du auch einen Anspruch auf den Zugewinn hast:

Einfamilienhaus: 3/4 Dein Vater, je 1/8 Dein Schwester und Du => Erbengemeinschaft, d.h. kein Auszahlungsanspruch

Zweifamilienhaus: keine Ansprüche, d.h. weiterhin 100% Dein Vater. Auf den Zugewinn besteht kein Anspruch.

Bargeld Mutter: 16.000€ abzügl beerdigungskosten 10.000€, davon 5.000€ an Deinen Vater und je 2.500€ an Dich und Deine Schwester. Eigentlich auch Erbengemeinschaft. Die Bank hätte das Guthaben Deiner Mutter nicht an Deinen Vater auszahlen dürfen. Das ist aber wohl nebensächlich, da Ihr je 2.500€ erhalten habt.

Bargeld Vater: keine Ansprüche, d.h. die 44.000€ verbleiben bei ihm

Auto: Wenn einziges Familienauto, dann Verbleib beim Vater.

übriger Hausrat: nur an den Vater.

Gibt es eine Möglichkeit sich das Erbe mütterlicherseits zu sichern, ohne das man meinen Vater zu sehr brüskiert, wie z.B. jetzt den Erbschein beantragen?

Was hat die Beantragung eines Erbscheines mit der Sicherung des Erbes und der Brüskierung Deines Vaters zu tun? Der Erbschein ändert daran doch gar nichts. Der Erbschein ist nur ein Beweis für die Erbverhältnisse, die aber auch ohne Erbschein schon so bestehen.

Die Eigentümereintragungen im Grundbuch des Einfamilienhauses sollten schon jetzt korrigiert werden, da das nach Ablauf von 2 Jahren nicht mehr kostenfrei ist. Dazu benötigt man einen Erbschein. Die Eigentumsverhältnisse sind aber auch ohne Erbschein schon so, wie dargestellt. Dein Vater kann das Einfamilienhaus also nicht verkaufen, da er nicht alleiniger Eigentümer ist. Das gilt auch dann, wenn die Grundbuchberichtigung noch nicht durchgeführt wurde.

Brüskieren würdet Ihr Euren Vater nur dann, wenn Ihr eine Erbauseinandersetzung fordert, also quasi die Auszahlung des Eigentumsanteils am Haus. Gegen den Willen Eures Vaters ist das nur mit einer Teilungsversteigerung durchsetzbar.

es wurde überhaupt nicht berücksichtigt, das meine Mutter verstorben ist.

Was hat das jetzt mit dem Testament Deines Vaters zu tun? Die Mutter Deiner Halbbrüder ist doch schon viel früher verstorben.

Im Testament geht es doch nur um den Nachlass Deines Vaters. Der ist allerdings offensichtlich ungleichmäßig verteilt worden.

Sein Anteil am Einfamilienhaus beträgt 150.000€, von dem je 75.000€ an Dich und Deine Schwester geht.

Deine Halbbrüder bekommen jedoch jeweils einen Anteil in Höhe von 150.000€ am Zweifamilienhaus.

Wie das übrige Vermögen (Bargeld, hausrat) verteilt wird schreibst Du nicht. Mit Eurem Erbteil liegt Ihr also gerade oberhalb des Pflichtteils, auf den Ihr auch bei Enterbung Anspruch hättet.

Dennoch liegt es in der freien Entscheidung Eures Vaters, das Testament so zu verfassen. Auf eine gerechte Aufteilung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Aus dem Eigentumsanteil am Einfamilienhaus Deiner Eltern leitet sich als wesentliche Rechtsfolge eigentlich nur eine Pflicht zur Beteiligung an Instandhaltungs- und Unterhaltskosten ab. Auf der anderen Seite ist das Haus dadurch quasi gesichert, sowohl gegen eine Verkauf als auch gegen z.B. eine Grundschuldeintragung.

-- Editiert von hh am 15.02.2007 13:10:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Aber vielleicht wäre eine Regelung für die Häuser jetzt trotzdem schon sinnvoll, denn sonst werden eure Halbbrüder ja auch noch irgendwann Miteigentümer an dem einen Haus (nach Tod eures Vaters).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sprotte65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Hauptgrund für die Fragen war auch, das man schon vor dem Tod meines Vaters eine faire Regelung findet.
Aber Notar meines Vaters, hat bei der Testamentserstellung, überhaupt nicht berücksichtigt, das das Einfamilienhaus schon zum Teil meiner Schwester und mir gehört, daher werde ich jetzt doch mal einen Erbschein beantragen, damit meine Schwester und ich mit in das Grundbuch kommen. Da wird unser Vater sich zwar sehr aufregen, da er der Meinung ist, er hat das Haus bezahlt, also gehört es auch ihm. Er ist traurigerweise der Meinung, das unsere Mutter als Hausfrau nichts zum Haus beigetragen hat.


Gruß

Sprotte65

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.888 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen