Komplizierter Sachverhalt

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip551015-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierter Sachverhalt

Hallo liebe Forumleser/innen,

Ich habe eine Frage zu einem etwas komplexeren Fall:

Meine Mutter und mein Stiefvater wohnten in einer Eigentumswohnung, Wert 400.000€. Meine Mutter und mein Stiefvater haben noch einen gemeinsamen Sohn (mein Halbbruder), ich selber bin 48, mein Halbbruder 35 Jahre alt.
Letztes Jahr ist mein Stiefvater verstorben, unsere Mutter zur gleichen Zeit wahnhaft dement geworden und ist jetzt im Pflegeheim. Ich bin als Betreuer meiner Mutter eingesetzt worden.
Die Eigentumswohnung gehörte zu je 50% meiner Mutter und meinem Stiefvater.
Da es kein Testament gibt haben wir nun den Fall das die Wohnung zu 75 % meiner dementen Mutter und zu 25 % meinem Halbbruder in Erbengemeinschaft gehört.
Da meine Mutter demnächst erst 70 Jahre alt wird überlegen wir die Wohnung zu verkaufen da sie selber nie wieder selbstständig wird wohnen können.
Meine Frage(n): mein Halbbruder und ich tuen uns eigentlich schwer mit dem Verkauf weil wir in dieser Wohnung aufgewachsen sind (er länger als ich), er möchte aber selber dort nicht einziehen. Wenn einer von uns die Wohnung würde halten wollen müsste entweder er mich nach dem Tot meiner Mutter (da sie ja erst 70 wird kann das zum Glück je nach Krankheitsverlauf ja auch 10-20 Jahre dauern) auszahlen, das wäre eine Summe von 150.000€. Diese Summe ist ihm zu viel da auch eine Renovierung von ca.50.000€ notwendig wäre. Eine andere Möglichkeit wäre das ich ihm als Betreuer meiner Mutter den jetzigen Erbanteil seines Vaters (100.000€) auszahle und die Wohnung dann ganz meiner Mutter gehört (ich verwalte als Betreuer bis zu ihrem Tot irgendwann). Dann müsste ich meinen Bruder aber nach dem Tot meiner Mutter auszahlen (150.000€).
Also wäre das für mich selber inkl.der Renovierung für 50.000€ eine Summe von zusammengerechnet 300.000€ (Erbanteil Halbbruder von meinem Stiefvater 100.000€ + wenn meine Mutter irgendwann stirbt 150.000€ + 50.000€ Renovierung).
Wenn ich nun in die Wohnung ziehen wollen würde müsste ich also recht bald eine Summe von 150.000€ aufbringen + Mietzahlung an meine Mutter leisten (aufgrund der sehr guten Lage und Größe der Wohnung wären das zwischen 1500-2000 €/ Monat). Die Miete würde natürlich meinem Halbbruder und mir zu gute kommen weil diese ja in die Erbmasse meiner Mutter fließt, Gott allein aber weiß wie lange meine Mutter leben wird.

Meine Frage an alle die mir bis hierhin gefolgt sind: was würdet ihr machen ? Verkaufen oder halten ?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8533 Beiträge, 1798x hilfreich)

Ich mach es mal kurz:
So lange Ihre Mutter lebt gibt es nichts zu erben. Und die Wohnung kann schnell für die Heimkosten / Pflege o.ä. draufgehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127472 Beiträge, 40810x hilfreich)

So wie der Vorredner es schon sagte, vor dem erben kommt erst mal das sterben ... und wer weis was es dann überhaupt noch zu erben gibt ...



Zitat (von ip551015-54):
Die Miete würde natürlich meinem Halbbruder und mir zu gute kommen

Aber nur anteilig, der Großteil steht der Mutter zu.



Zitat (von ip551015-54):
Verkaufen oder halten ?

Derzeit ist die unbewohnte Wohnung eher ein Kostenklotz am Bein.
Insofern wäre zu überlegen sie entsprechend zu verkaufen. Als Betreuer wäre man im Rahmen seiner Pflichten wohl sowieso verpflichtet die Wohnung entweder zu vermieten oder den Kostenfaktor durch Verkauf zu eliminieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3940 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von ip551015-54):
Die Miete würde natürlich meinem Halbbruder und mir zu gute kommen weil diese ja in die Erbmasse meiner Mutter fließt,

Geerbt wird nach dem Tod. Kann ihre Mutter das Heim über viele Jahre hinweg aus Barmitteln bezahlen? Wenn nein, muss egal ob bei einem Hausverkauf oder Vermietung dieses Geld mit für die Heimkosten verwendet werden.

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