Komplizierter Zusammenhang mit Erbe

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sam_Hotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierter Zusammenhang mit Erbe

Hallo,

hoffe, ich bin im richtigen Unterforum... Es geht um ein Haus, das mir durch Erbe (gering)anteilig gehört. Es hat drei Wohneinheiten, steht seit etwa 15 Jahren leer und ist nach heutigem Standard nicht vermietbar, da keine sanitären Anlagen vorhanden sind (kein fließend Warmwasser, Plumpsklo draußen und Waschküche zum Baden über den Hof, Ofenheizung, etc.).

Da mein Onkel väterlicherseits Miterbe ist und in der Nähe wohnt, wurde er per Vollmacht von uns (meine Mutter, meine Schwester, ich - Erbengemeinschaft von meinem Vater und meiner Oma) beauftragt, sich um den Verkauf des Hauses zu kümmern. Das war vor 10 Jahren. Seitdem haben wir nix von ihm gehört, da das Verhältnis auch nicht gerade das Beste ist. Wir haben uns fatalerweise einfach keine Gedanken darum gemacht, da die Streitigkeiten ums Haus schon lange schwelen (mein Opa, der 1987 starb, hinterließ kein Testament und hat erbberechtigte Verwandtschaft in Italien, von der wir erst nach seinem Tod erfuhren - denen gehört die Hälfte des Erbes).

Vor einigen Wochen nun bekam ich eine Aufforderung meines zuständigen Finanzamtes, Einkommenssteuererklärungen der Jahre ab 2003 einzureichen. Da ich Studentin bin und mit einem Nebenjob weit unter der Freigrenze verdiene, rief ich den zuständigen Beamten an. Er sagte, aus dem ererbten Haus flössen Mieteinnahmen an mich. Zwar nicht steuerpflichtig, aber immerhin Einnahmen und man wolle nun den Rest meiner Einnahmen prüfen.

So, peng, Bombe - ich weiß von keiner Vermietung, habe dem nicht zugestimmt und keinen Cent davon gesehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum mein Onkel meinen Namen mit angegeben hat und warum ich nicht informiert wurde - und was da überhaupt vermietet wurde?? Und warum haben die restlichen Erben (meine Mutter, meine Schwester und der italienische Familienzweig) keine steuerlichen Benachrichtigungen erhalten?

Da der Sohn des Onkels (ich weigere mich, ihn Cousin zu nennen) würgreizerweckenderweise NPD-Mitglied ist und in dem Haus - laut vieler vor Ort lebender Quellen bestätigt - schon Nazi-Parties stattfanden (ich könnt kotzen...), habe ich natürlich den bösen Verdacht, dass auch die Vermietung damit zu tun haben könnte. Denn wollte mein Onkel sich "nur" bereichern, hätte er ja "schwarz" vermietet, so dass das Ganze unter der Hand gelaufen und nie beim FA gelandet wäre. Aber sollte er an die NPD vermietet haben, brauchen die ja absetzbare Rechnungen, die auch mein Onkel dann einreichen kann.

Ich bin derzeit verwirrt und schwer enttäuscht und wüsste gern, was für eine Handhabe ich als Miterbin habe, diese wie auch immer geartete "Vermietung" zu erforschen und wenn nötig zu unterbinden. Da das Ganze schon mindestens 5 Jahre läuft, kommt mir echt die Galle hoch, wenn ich bedenke, was in diesem Haus alles stattgefunden haben mag...

Wäre dankbar für jeden Rat,
Sam

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Wurde das Haus nach italienischem Recht geerbt? Ansonsten wie können so viele Erben geben ohne Testament?


wurde er per Vollmacht von uns (meine Mutter, meine Schwester, ich - Erbengemeinschaft von meinem Vater und meiner Oma) beauftragt, sich um den Verkauf des Hauses zu kümmern. Das war vor 10 Jahren. Seitdem haben wir nix von ihm gehört,



Wer hat um die Hauskosten seit 1987 gekümmer (Wasseranschluß, Grundsteuer..etc)? Der Onkel? Dann Kannst du die mit die Mietannahmen vergleichen, du kommst dann mit +/- 0 Cent übrig.


An Deiner Stelle, ich würde diese Vollmacht sofort widerrufen und für mein Anteil eine Zwangsversteigerungsverfahren beantragen (vielleicht auch der Beste Lösung für der Rest der Erben).








-- Editiert am 27.05.2009 07:09

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#2
 Von 
Sam_Hotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch mal,

das Haus wurde nach deutschem Recht vererbt, zunächst nach dem Tod meines Opas an seine Erben (zu gleichen Teilen an seine Frau und Kinder sowie den italienischen Zweig). Nach dem Tod meines Vaters ging sein Teil an meine Mutter, meine Schwester und mich. Nach dem Tod meiner Oma erbten noch mal mein Onkel, meine Schwester und ich je einen Teil. Eben da es keine Testamente gab, wurde nach Erbrecht jeweils an die Nachkommen / Ehegatten vererbt. Ist leider alles sehr kompliziert und keiner steigt so richtig durch...

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#3
 Von 
Sam_Hotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Die Vollmacht zu kündigen und eine Zwangsversteigerung zu beantragen, hielte ich auch für das Klügste - wollen aber meine Mutter und meine Schwester bislang nicht. Die Sache hängt schon so lang in der Luft, dass ich sie einfach nur noch loswerden möchte, obwohl ich sehr an dem Haus hänge.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Wie kommt der italienische Zweig ins Spiel? Da kann es sich ja nur um ein uneheliches Kind handeln, das erbberechtigt ist.

Für das Grundstück seid ihr eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft kann nur einstimmig und gemeinschaftlich handeln. Insofern kann der Onkel nicht vermieten.
Wenn 10 Jahre nichts passiert ist, hätte ich mich doch mal eher gekümmert - und mir ging auch sofort durch den Kopf - wer zahlte die Grundsteuer?

Die Vollmacht an den "Vermieter" war die so schriftlich oder vor einem Notar?
Ich denke, eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Erbengemeinschaft ist das einzig sinnvolle.

Und bezüglich des Steuerproblems: Vielleicht hat der Beamte einfach festgestellt, dass du Miteigentümerin eines Grundstückes bist und die Mieteinnahmen geschätzt? Falls du BAföG-Empfängerin bist, da wird nämlich gerne nach verschwiegenen Einnahmen geforscht und hier könnte ein Abgleich mit Grundbuchauszügen stattgefunden haben.
Hier würde ich das Haus plus Grundstück fotografieren - auch innen und dass dann an den Beamten schicken mit dem Hinweis - das Haus steht leer und soll seit dem Erbfall verkauft werden.

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#5
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
eine Zwangsversteigerung zu beantragen, hielte ich auch für das Klügste - wollen aber meine Mutter und meine Schwester bislang nicht.


Das kannst Du aber trotz machen, oder vielleicht will eine von den Erben deine Anteil abkaufen. Hauptsache schnell aus das Grundbuch.

obwohl ich sehr an dem Haus hänge.

Denke immer an die Renovierungskosten, GS, Stromzählers-und Wasseranschlusskosten, das Schneeschippen Pflicht, Gebäudeversicherung, und bei Vermietung an die Hausverwaltungskosten...etc



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#6
 Von 
Sam_Hotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika
Der italienische Zweig geht von einer Cousine meines Großvaters aus, die niemand von uns kannte oder bis heute kennt. Nach DDR-Recht war sie erbberechtigt (und ist es bis heute, samt ihrer zahlreichen Nachkommen).

Die Grundsteuer zahlte mein Onkel (dank unserer Zustimmung) und es liegt keine schriftliche Vereinbarung über die Verwaltung vor. Wir beauftragten damals mündlich meinen Onkel, die Verkaufsangelegenheit zu regeln (erst übertrugen wir ihm teilweise die Verantwortung, als mein Vater starb, dann weitere Verfügung, als meine Oma starb, es gibt nichts Schriftliches). Kann gut sein, dass er zur Deckung der Kosten vermietet, das würd ich ihm auch nicht verübeln - aber warum werde ich von der Steuer angeschrieben? Und warum informiert mich mein Onkel nicht über die Vermietung?

Bafög bekomme ich nicht. Dem FA liegt eine eindeutige Aufstellung vor, nach der ich Mieteinnahmen aus dem Haus/Grundstück habe, von denen ich eben nichts weiß.

@job
Die laufenden Kosten hat wohl mein Onkel bestritten, daher würde ich ihm auch eine Vermietung zur Kostendeckung nicht übel nehmen. Doch ich wüste gern, unter welchen Umständen die Vermietung erfolgte und an wen....

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Hallo Sam,
bezüglich Vermieten usw. - du hast dich bisher scheinbar nicht gekümmert, jetzt beschwerst du dich aber, dass du nicht informiert wurdest.
Warum dein "Herz" an dem scheinbar nicht bewohnbarem Objekt hängt, kannst nur du alleine dir erklären.

Und FA: ich würde den Beamten aufsuchen (und wirklich die Fotos mitnehmen) und ihn fragen, um was für eine Aufstellung es sich handelt.
Vermutlich wird es aus den Unterlagen des "Mieters" sein und als Gegenpart ist die Erbengemeinschaft benannt.
Hier kannst du jetzt ansetzen: da es keine notarielle Vollmacht für den Onkel gab, so zu handeln und ihm es auch untersagt war, zu vermieten, würde ich ihm - vielleicht per Anwalt - ein Schreiben zukommen lassen, dass die Vermietung untersagt.
Dazu müßtest du aber erst einmal herausbekommen, ob er sozusagen der Vermieter ist und das klappt nur, wenn du die Mietverträge einsehen könntest.
Beim FA: freundlich zum Beamten, empört über den "Vermieter" sein.
Und - umgehend Zwangsversteigerung beantragen, das Gemeinschaftskonto, das dann existiert kann wenigstens nicht vermietet werden.

Nur so zum Verständnis:
Das Haus gehörte deinem Großvater (Ersterwerber oder selber ererbt?), und der lebte in der DDR. Erben waren seine Frau und seine Kinder - und eine Cousine (also von Großvater?). Und du bist wiederum Erbe weil dein Vater gestorben ist (und auch deine Mutter und deine Geschwister)?

-- Editiert am 28.05.2009 08:57

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#8
 Von 
Sam_Hotte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika:

Woher genau mein Großvater das Haus hatte, weiß ich derzeit noch nicht. Vermutlich auch geerbt. Wir sind mindestens sieben erbberechtigte Parteien, daher ist allles so kompliziert...

Dank einem Anwalt weiß ich nun, dass main Onkel berechtigt ist, zu vermieten, ich würd ihm das gern untersagen...

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