Es gibt fünf Erben, davon ist einer Testamentsvollstrecker. Kann er das Nachlasskonto auflösen und z.B. ein Tagesgeldkonto auf seinen Namen eröffnen bis die Erbengemeinschaft aufgelöst ist.
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30. Juli 2012
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Frage vom 30. Juli 2012 | 08:35
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
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Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2012 | 09:18
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 74x hilfreich)
Ja, das darf er.
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#2
Antwort vom 30. Juli 2012 | 12:18
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1342x hilfreich)
Ich kann mich irren, aber ich denke, dass ein Erbe nicht
gleichzeitig Testamensvollstrecker sein darf.??
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#3
Antwort vom 30. Juli 2012 | 12:51
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
@xxsirodxx:
Da irrst du dich.
-- Editiert cruncc1 am 30.07.2012 12:51
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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