Konto des Erblasser auflösen - 1 Erbe will nicht

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPeti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto des Erblasser auflösen - 1 Erbe will nicht

Hallo werte Damen und Herren,

ich hab da ein Problem: Meine Mutter ist Januar 2016 gestorben. Neben dem Gesamterbe, einem Haus, das schon Zwangsversteigert wurde, gibt es noch ihr Konto.

Leider wehrt sich einer meiner Brüder, dies auflösen und auszahlen zu lassen, so wie es im Testament vorgesehen ist.

Was kann ich tun? Wenn ich klage, bleibt nicht mehr allzu viel davon übrig. Gibt es nicht einem Weg, nach nun fast 3 Jahren das Konto ohne Gericht auflösen zu können und laut Testament auszahlen zu lassen?

Ich danke Euch schon mal im Voraus für konstruktive Vorschläge.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DerPeti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Haus der Mutter wurde Zwangsversteigert, weil sich eben dieser eine Bruder auch schon weigerte. Mit einem Wertverlust von 50 % :(

Einen Erbschein habe ich, der alleine scheint die Bank aber auch nicht zu interessieren. Die Bank sagt, sie braucht die Unterschrift aller 3 Erben, damit das Konto ausgezahlt werden kann.

Da es sich um einen relativ geringen Geldbetrag von wenigen tausend Euro für mich handelt, möchte ich nicht vor Gericht bzw zum Anwalt, weil dann wahrscheinlich kaum noch was übrig bleibt.
Nur möchte ich das Thema Erbe für mich endlich abschließen.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
DerPeti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit meinem Bruder zu reden ist glaub ich nicht möglich, hat er doch schon den damaligen Hausverkauf blockiert, so dass schlußendlich eine ich glaub Teilungsversteigerung heißt das durchgeführt werden mußte.
Der Verlust dadurch belief sich auf ca. 100K€ ... :(

Und nein, Vollmacht hab ich leider keine, ich bin nur Mitglied der Erbengemeinschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von DerPeti):
möchte ich nicht vor Gericht bzw zum Anwalt, weil dann wahrscheinlich kaum noch was übrig bleibt.


Wieso? Das zahlt der Unterlegene. Wenn also dein Bruder wirklich grundlos die Auseinandersetzung des Erbes verweigert, zahlt das alles er.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5876x hilfreich)

Zitat (von DerPeti):
1 Erbe will nicht
Moin, was will er denn?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerPeti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was er will? Mir und dem anderen möglichst Schaden zufügen. Wie bei dem geerbten Haus. Da zog er über ein Jahr nicht aus und zahlte auch die Kosten nicht

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.320 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen