Kontoauflösung / Erbmasse

24. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
boxenheini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontoauflösung / Erbmasse

Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Meine Mutter versirbt als Witwe und hinterlässt ein wenig Geld. Es sind zwei Konten vorhanden ein Konto mit 1000€ im Soll und das Zweite mit 9000€ im Plus.
Weiterhin hinterlässt sie zwei Lebensversicherungen, in denen ich als Begünstigter eingetragen bin.
Es gibt noch zwei Erbberechtigte Brüder.
Muss ich meinen Brüdern einen Anteil an den Lebensversicherungen auszahlen?
Als von meiner Mutter beauftragter Nachlassvewalter habe ich alle Kosten der Beerdigung und Wohnungsauflösung ( 5000€) getragen, kann ich mir diese vom Konto mit den 9000€ holen?
Meine Mutter ist weiterhin Verpflichtungen für zwei Grabstellen eingegangen die auf mich übertragen wurden eingegangen ( Kosten bis 2019 ca. 3100€) auch diese Kosten
kann ich zur Begleichung von Konto holen?
Bitte um schnelle Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 506x hilfreich)

Alle Kosten aus der Beerdigung und aus Nachlaßverpflichtungen werden aus der Erbmasse beglichen, also von den Konten.
Die Lebensversicherungen waren offenbar dir alleine zugedacht, da du als Begünsigter benannt wurdest. Diese fallen eigentlich nicht in die Erbmasse. Das wird zwar durch BGH aufgeweicht, da würde ich jetzt aber den Willen der Verstorbenen erst mal so umsetzen bis ggf. jemand meckert.

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#2
 Von 
boxenheini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was genau heisst Lebensversicherungen fallen nicht in die Erbmasse, und aufgeweicht durch BGH-Urteil?

Sind die Lebensversicherungen Bestandteil ja oder nein?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 506x hilfreich)

Lies doch selber was dazu entschieden wurde:
http://www.kostenlose-urteile.de/Erben-profitieren-mehr-von-Lebensversicherung-BGH-aendert-Rechtsprechung-zur-Berechnungsgrundlage-bei-widerruflicher-Bezugsrechtseinraeumung-im-Rahmen-von.news9573.htm

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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Guten Morgen!
Ich gebe Dir mal einen Tipp:
Achte genau auf Deine Pflichten als Nachlassverwalter.
Du haftest nämlich persönlich mit Deinem eigenen Vermögen, wenn Du Kosten geltend machst.

Was die Lebensversicherungen angeht, bin auch eher der alten Rechtssprechung zugeneigt.
Erstmal fallen sie Dir zu.


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"Lukas 7,23"

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 400x hilfreich)

Ohne wenn und aber werden alle Nachlassverbindlichkeiten, also Beerdigung und auch die Verbindlichkeiten , die Deine Mutter eingegangen ist , aus dem Erbe bezahlt. Die Lebensversicherungen werden an den Begünstigten ausgezahlt und gehören nicht zum Erbe.

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