Ich habe mal eine Frage. Kann sich eine Mitarbeiterin der Bank unter Umständen mit strafbar gemacht haben wenn sie bewusst die Kontoeinsicht hinauszieht weil sie die Person die Veruntreuung begangen hat schützen will. Konkret geht es darum das sie behauptet Kontoeinsicht wäre nur per Rechtsanwalt über die Rechtsabteilung der Bank zu bekommen was mittlerweile sicher ist das dies nachweislich falsch ist.
Kontoeinsicht
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 05:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoeinsicht
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 07:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Nein, so etwas ist nicht strafbar.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 07:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch habe mal eine Frage. Kann sich eine Mitarbeiterin der Bank unter Umständen mit strafbar gemacht haben wenn sie bewusst die Kontoeinsicht hinauszieht weil sie die Person die Veruntreuung begangen hat schützen will. Konkret geht es darum das sie behauptet Kontoeinsicht wäre nur per Rechtsanwalt über die Rechtsabteilung der Bank zu bekommen was mittlerweile sicher ist das dies nachweislich falsch ist. :
ZitatIch habe mal eine Frage. Kann sich eine Mitarbeiterin der Bank unter Umständen mit strafbar gemacht haben wenn sie bewusst die Kontoeinsicht hinauszieht weil sie die Person die Veruntreuung begangen hat schützen will. Konkret geht es darum das sie behauptet Kontoeinsicht wäre nur per Rechtsanwalt über die Rechtsabteilung der Bank zu bekommen was mittlerweile sicher ist das dies nachweislich falsch ist. :
Als Zusatzinfo noch die Person die Veruntreuung begang ist auch Bankmitarbeiter und wird vermutlich deswegen geschützt
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