Kontozugriff für Bestattungskosten und Erbausschlag

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
JanaMa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontozugriff für Bestattungskosten und Erbausschlag

Hallo,

Meine Mutter ist am Sonntag sehr plötzlich verstorben. Unser Vater ebenfalls bereits vor einigen Jahren; Nun besteht die Frage wert die Bestattungskosten trägt. Meine Mutter war hoch verschuldet, deswegen werden wir ihr Erbe ausschlagen müssen. Allerdings bin ich Studentin, mein Bruder ist Altenpfleger und meine Schwester aufgrund ihrer geistigen Behinderung berufsunfähig. Wir haben keine 6000€ über um die Bestattung einfach so zu bezahlen - sollten aber eine Anzahlung leisten und haben deswegen auf das Konto meiner Mutter zugegriffen (sie hatte noch rund 2000€ auf dem Konto) um die Anzahlung zu leisten - nun kam mir aber der Gedanke - wenn wir das Erbe ausschlagen, dürfen wir ja sicherlich nicht auf das Konto zugreifen, oder? Oder gibt es da Sonderregelungen wenn die Bestattung davon bezahlt wird?

Meine Mutter hat auch noch einen kleinen Rest ihrer Riester Rente, der mir ausgezahlt werden würde und den ich wiederum für die Bestattungskosten nutzen würde, sofern dies keine Probleme mit der Erbausschlagung ergibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Will mich nicht in Schulden stürzen ohne es zu wissen .

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Warum soll die Beerdigung überhaupt 6.000 EUR kosten?
Wenn das Geld nicht vorhanden ist und man deswegen keine Schulden anhäufen möchte, dann muss die Beerdigung im Zweifel kleiner ausfallen, als es sich die Mutter gewünscht hat.

Das Verfügen über Kontoguthaben kann man als konkludente Erbannahme sehen. Eine Erbausschlagung wäre dann nicht mehr möglich, nur noch eine Anfechtung der Annahme.

Viele Banken zahlen das Geld aber auch von sich aus an den Bestatter aus, wenn dieser die Rechnung da einreicht. Hättet ihr auch versuchen sollen.

Bei Versicherungen oder Renten etc. ist immer ausschlaggebend, ob eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Wenn dem so ist, steht das Geld demjenigen zu und fließt nicht mit in die Erbmasse.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JanaMa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Warum soll die Beerdigung überhaupt 6.000 EUR kosten?
Wenn das Geld nicht vorhanden ist und man deswegen keine Schulden anhäufen möchte, dann muss die Beerdigung im Zweifel kleiner ausfallen, als es sich die Mutter gewünscht hat.

Das Verfügen über Kontoguthaben kann man als konkludente Erbannahme sehen. Eine Erbausschlagung wäre dann nicht mehr möglich, nur noch eine Anfechtung der Annahme.

Viele Banken zahlen das Geld aber auch von sich aus an den Bestatter aus, wenn dieser die Rechnung da einreicht. Hättet ihr auch versuchen sollen.

Bei Versicherungen oder Renten etc. ist immer ausschlaggebend, ob eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Wenn dem so ist, steht das Geld demjenigen zu und fließt nicht mit in die Erbmasse.


Erstmal danke für die ausführliche Antwort.

Also, die 600€ ist schon nur ein kleines Urnenbegräbnis. Sehr viel günstiger hätte man es nicht bekommen können leider. Ich bin mir nun unsicher wie man weiter verfahren soll - besteht denn die Möglichkeit, das Geld was durch aufgelöste Konten offen gelegt wurde, wieder zurückzuzahlen an den Staat um das Erbe doch auszuschlagen? (Weiß nicht ob das Sinn macht...)

Wir sind alle sehr überfordert mit der Situation. Sind alle sehr jung mit wenig Geld und kaum Menschen die uns unter die Arme greifen können, deswegen lief das auch alles etwas chaotisch ab. Was wäre denn Ihrer Meinung nach das schlauste Vorgehen nun? Es ist noch ein wenig Geld über von dem Geld, was sie auf dem Konto hatte. Dieses nun lieber bei Seite legen, oder auch den Bestatter damit bezahlen? Und dann im Nachhinein die Erbannahme anfechten?

Und noch eine Frage: Meine Schwester hat mit meiner Mutter in einem Haushalt gelebt. Der Staat kann ihr jetzt dann aber bei einer Erbausschlagung nichts aus dem Haushalt entnehmen und als Erbe deklarieren, oder? (Viel gäb es da nicht, nur elektrogeräte wie Fernseher und Kühlschränke etc).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8469 Beiträge, 4625x hilfreich)

Zitat:
Wir haben keine 6000€ über um die Bestattung einfach so zu bezahlen - sollten aber eine Anzahlung leisten und haben deswegen auf das Konto meiner Mutter zugegriffen (sie hatte noch rund 2000€ auf dem Konto) um die Anzahlung zu leisten -

Ihr habt also eine Bestattung in Auftrag gegeben mit dem Wissen, dass ihr kein Geld habt, und die Bestattung zu bezahlen? Ihr hättet euch informieren müssen - Stichwort Sozialbegräbnis
Zitat:
Ich bin mir nun unsicher wie man weiter verfahren soll - besteht denn die Möglichkeit, das Geld was durch aufgelöste Konten offen gelegt wurde, wieder zurückzuzahlen an den Staat um das Erbe doch auszuschlagen? (Weiß nicht ob das Sinn macht...)

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Zitat:
Wir sind alle sehr überfordert mit der Situation. Sind alle sehr jung mit wenig Geld

Auch wenn man jung ist, kann sich informieren.
Zitat:
Und noch eine Frage: Meine Schwester hat mit meiner Mutter in einem Haushalt gelebt. Der Staat kann ihr jetzt dann aber bei einer Erbausschlagung nichts aus dem Haushalt entnehmen und als Erbe deklarieren, oder? (Viel gäb es da nicht, nur elektrogeräte wie Fernseher und Kühlschränke etc).

Wenn man ein Erbe ausschlägt, darf man nichts an sich nehmen, was dem Erblasser gehört hat (rein theoretisch nicht einmal ein Fotoalbum). Das kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden - darüber sollte man sich im Klaren sein.

Wobei die Verfügung über das Konto m.E. als Annahme gewertet werden kann.

-- Editiert von cruncc1 am 26.11.2020 13:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37188 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von JanaMa):
Meine Mutter ist am Sonntag sehr plötzlich verstorben.
Mein Beileid.
--------------------------------------
Zitat (von JanaMa):
Wir haben keine 6000€ über um die Bestattung einfach so zu bezahlen
6000,- für ein kleines Urnenbegräbnis? Hat der Bestatter eure Unkenntnis erkannt?

Zitat (von JanaMa):
Der Staat kann ihr jetzt dann aber bei einer Erbausschlagung nichts aus dem Haushalt entnehmen
So etwas macht der Staat in keinem Fall. Sorry, eine Studentin sollte mindestens soviel vom Staat wissen...dass der sich keine Fernseher und Kühlschränke aneignet, weil jemand verstorben ist.

Bei hoher Verschuldung des Verstorbenen und wenig Vermögen bei den Hinterbliebenen--- bleibt die Pflicht zur Bestattung und die Möglichkeit der Erbausschlagung.

Offenbar habt ihr den Bestatter bereits beauftragt--- dem müsst ihr die Rechnung begleichen.
Vielleicht lässt er sich auf Ratenzahlung ein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

Mein Beileid.

Kann man evtl. da ansetzen, dass der Bestatter die drei über den Tisch gezogen hat? 6000 Euro ist Wucher. Ist die Urne aus purem Gold oder warum kostet das so viel?

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8469 Beiträge, 4625x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Mein Beileid.

Kann man evtl. da ansetzen, dass der Bestatter die drei über den Tisch gezogen hat? 6000 Euro ist Wucher. Ist die Urne aus purem Gold oder warum kostet das so viel?

Nein, das ist kein Wucher, sondern je nachdem wo man wohnt "normal".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4284 Beiträge, 2436x hilfreich)

Erster Ansprechpartner wäre meiner Ansicht nach der Bestatter gewesen. Habt ihr den die finanzielle Situation denn geschildert? Kostet ein Sozialbegräbnis wirklich so viel? Istmirnamlich nicht vorstellbar. Ich vermute eher der hat eure Verwirrung und Trauer ausgenutzt.
Sprrecht ihn noch Mal an. Wenn er nicht mit sich reden lässt ist da was im Argen, fürchte ich. da die Mutter noch nicht unter der Erde ist kann man ja vielleicht noch was machen. Aber redet mit dem Bestatter, heute noch!

Noch schnell den Rest nehmen und dann die Er Annahme anfechten wird nicht funktionieren. Außerdem müsstet ihr dann sowieso das Geld zurückzahlen, hilft also auch nicht weiter.

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