Hallo!
Mein Vater ist vor über 20 Jahren verstorben und hat meiner Mutter 1/2 Hausanteil, meinem Bruder und mir jeweils 1/4 Hausanteil vererbt. In diesem Haus hatte meine Oma (die Mutter meines Vaters) ein eingetragenes Wohnrecht.
1998 wurde dieses Haus von uns verkauft, im Grundbuch eingetragen wurde ein lebenslanges Wohnrecht für meine Oma, der Kaufpreis wurde dadurch wesentlich niedriger.
Seit einiger Zeit ist meine Oma nun im Altersheim und nun sind die Ersparnisse aufgebraucht.
Nun soll mein Onkel (der zweite Sohn meiner Oma) zu den Heimkosten zuzahlen; er ist mittlerweile auch Rentner, hat eine relativ hohe Rente und müsste einiges zahlen. Mein Onkel hatte mit dem vererbten Haus nichts mehr zu tun, da er vor über 30 Jahren von meinem Vater ausgezahlt wurde.
Die Kreisverwaltung wendet sich nun ebenfalls an meine Mutter, meinen Bruder und mich wegen des Wohnrechts in dem von uns geerbten und weiterverkauften Hauses.
Nun meine Frage: Kann die Kreisverwaltung (im Auftrag des Sozialamts) uns als Erben belangen? Gibt es Freibeträge die nicht angetastet werden dürfen und wie hoch sind diese?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Viele Grüsse
Abeline001
Kosten Altersheim
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Bezüglich der Erbes und des Wohnrechtes sehe ich keine Möglichkeiten der Kreisverwaltung.
So weit ich informiert bin stellt das Wohnrecht der Oma in eurem Haus einen geldwerten Vorteil dar. D.h., dass ihr theoretisch die Räume der Oma vermieten könntet und die Mieteinnahmen dann wiederrum der Oma zur Leistung ihres Lebensunterhalts (hier: Altersheim) ausgezahlt werden müssen. So war es zumindest bei mir in der Bekanntschaft. Da hatte der alte Herr jedoch eine ganze eigene Wohnung. Wenn die Oma aber nur eine Schlafstube hatte und die Gemeinschaftsräume mit euch teilte bin ich mir natürlich nicht sicher.
Und der Verkauf liegt noch keine 10 Jahre zurück! Ich denke also, dass ihr alle zusammen, also Onkel, Mutter und Kinder für die Oma zahlen müsst, weil ihr alle schon 'geerbt' habt.
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