Kosten Anfechtungserklärung

9. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.12.2021 23:33:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Anfechtungserklärung

Hallo Forum: Fiktive Frage: Wenn ein entfernt gelebter und nun kürzlich verstorbener Verwandter bereits vor 50 Jahren ein Notariell beglaubigtes Testament erlies und bei der Teststamentseröffung eine bisher unbekannte Peron auftaucht (laut Nachlassgericht war Niemand zur Testamentseröffung geladen) und ein handschriftlich verfasstes Testament vorlegt, laut dem sie alles erbt...---Kann der im ursprünglichen Testament begünstigte Zweifel an dem Handschriftlichen Testament äussern, indem er ein Anfechtungserklärung abgibt. Richtig ?

Ein Telefonat mit dem Nachlassgericht ergab folgendes: Kennen wir nicht, hat noch nie jemand gemacht, schönen Tag noch

Nun taucht die Frage auf: Was kostet eine Anfechtungserklärung. Laut Infos aus dem Netz sollen dies 15 € sein (NR 12410-VV-GnotKg Ist das korrekt ?

Denn folgende Fragen stehen im Raum

In welchem Verhältniss stand die Person die als Alleinerbe eingesetzt wurde ?
In welchem Zustand war der Erblasser als er das Testament erstellte ?

mfG

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat:
Kann der im ursprünglichen Testament begünstigte Zweifel an dem Handschriftlichen Testament äussern, indem er ein Anfechtungserklärung abgibt. Richtig ?


Welcher gesetzliche Anfechtungsrgund soll denn vorliegen?

-- Editiert von 1hmmmm1 am 09.12.2021 11:38

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Kann der im ursprünglichen Testament begünstigte Zweifel an dem Handschriftlichen Testament äussern, indem er ein Anfechtungserklärung abgibt. Richtig ?


Falsch.

Anfechten kann man nur ein eigentlich wirksames Testament. Hier geht es aber wohl darum, dass man das Testament für unwirksam hält.

Zitat (von ampersand):
In welchem Verhältniss stand die Person die als Alleinerbe eingesetzt wurde ?


Dann sollte das geklärt werden.

Zitat (von ampersand):
In welchem Zustand war der Erblasser als er das Testament erstellte ?


Dann sollte das geklärt werden und eine eventuellen Testierunfähigkeit bewiesen werden.

Das Gericht klärt diese Fragen jedenfalls nicht, nur weil man eine Anfechtungserklärung abgegeben hat. Zur Klärung der Testierfähigkeit ist ohnehin eine Erbfeststellungsklage erforderlich.

Insgesamt kann ich im Sachverhalt keinen Anfechtungsgrund erkennen, so dass sich die Frage stellt, was man mit einer Anfechtungserkärung erreichen will. Daneben ist eine Anfechtungserklärung ohne fundierte Begründung das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von ampersand):
Kann der im ursprünglichen Testament begünstigte Zweifel an dem Handschriftlichen Testament äussern, indem er ein Anfechtungserklärung abgibt.

Welcher Anfechtungsgrund nach BGB soll gegeben sein?
Zitat:
In welchem Verhältniss stand die Person die als Alleinerbe eingesetzt wurde ?

Das spielt keine Rolle. Es steht jedem frei, seinen Postboten oder seinen Nachbarn als Erben einzusetzen.
Zitat:
In welchem Zustand war der Erblasser als er das Testament erstellte ?

Wenn man Zweifel an der Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung des privatschriftichen Tesstaments hat, muss man das beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.12.2021 23:33:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage wäre gewesen: Was kostet die Annahme einer Anfechtungserklärung ?

Habe ich Ungünstigerweise in der Überschrift gefragt ..Sodass meine Frage leider überlesen wurde

Kann Jemand hier im Forum diese 15€ bestätigen ?

Danke im Voraus



-- Editiert von ampersand am 09.12.2021 16:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von ampersand):
Meine Frage wäre gewesen: Was kostet die Annahme einer Anfechtungserklärung ?


Die Entgegennahme einer Anfechtungserklärung durch das Nachlassgericht kostet 15 €, was aber null daran ändert, dass hier kein Anfechtungsgrund gegeben und diese Erklärung daher sinnlos ist. Wenn man Zweifel an der Testierfähigkeit hat, hat man das im Erbscheinsverfahren oder in einer Erbenfeststellungsklage darzulegen und da ist es mit den 15 € dann absolut nicht mehr getan, insbesondere wenn Gutachten einzuholen sind.

-- Editiert von 1hmmmm1 am 09.12.2021 17:17

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von ampersand):
Kann Jemand hier im Forum diese 15€ bestätigen ?


Ja, ich kann die 15€ bestätigen aber was willst Du mit dieser Information anfangen?

Nochmal der Hinweis:
Es ist weit und breit kein Anfechtungsgrund zu erkennen.

Zitat (von ampersand):
Kann der im ursprünglichen Testament begünstigte Zweifel an dem Handschriftlichen Testament äussern, indem er ein Anfechtungserklärung abgibt. Richtig ?


FALSCH

Eine Anfechtungserklärung ist möglich, wenn
a) Der Ersteller sich beim Verfassen des Testamentes geirrt hat (§ 2078 Abs. 1 BGB)
b) Der Ersteller beim Verfassen des Testamentes bedroht wurde (§ 2078 Abs. 2 BGB)
c) Ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde (§ 2079 BGB)

Welcher dieser 3 Punkte trifft auf diesen Fall zu und welche Beweise hat man, dass der entsprechende Punkt zutrifft?

Wenn man geltend machen will, der Ersteller des Testamentes sei bei der Erstellung testierunfähig gewesen, oder dass das Testament gefälscht sein oder aus anderen Gründen nicht vom Erblasser stammt, dann ist die Beantragung eines Erbscheins zu eigenen Gunsten erforderlich. Die geltend gemachten Gründe muss der Antragsteller beweisen.

Unabhängig davon ist eine Erklärung an das Nachlassgericht, dass man Zweifel am Testament habe kostenlos möglich, allerdings völlig sinnfrei, wenn man diese Zweifel nicht substantiiert begründen kann.

Wenn man eine Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht abgibt, in der man lediglich Zweifel am Testament äußert, dann zahlt man die 15€ dafür, dass man ein Antwortschreiben bekommt, in dem die Anfechtung als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Erwartungshaltung, dass das Nachlassgericht aufgrund so einer Anfechtungserklärung irgendeine Prüfung vornehmen würde geht fehl.

-- Editiert von hh am 09.12.2021 17:35

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