Hallo,
Ein Ehepaar hat eine Eigentumswohung jeweils zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Wert ca. 200.000 €.
Alle Eltern sind bereits verstorben. Kinder sind nicht vorhanden.
Wenn das Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament beim Notar macht, fallen ja zweimal Gebühren an.
Wenn ein handschriftliches "Berliner" Testament gemacht wird, muss der Überlebende ja einen Erbschein beantragen
wegen dem Grundbucheintrag.
Fallen hier dann Kosten über den Gesamtwert der ETW an, oder wird nur die Hälfte des Wertes zugrunde gelegt?
Kosten Testament Notar / Erbschein
4. September 2015
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Frage vom 4. September 2015 | 14:17
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 34x hilfreich)
Kosten Testament Notar / Erbschein
#1
Antwort vom 4. September 2015 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49836 Beiträge, 17467x hilfreich)
Es wird nur die Hälfte des Wertes zugrunde gelegt, sofern beide Ehegatten 50/50 eingetragen sind.
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