Hallo
wenn jemand als alleinerbe eingesetzt ist/wird,es Pflichtteilsberechtigte gibt bzw. es noch andere personen gibt, sprich kinder, muß der der alleinerbe wird oder geworden ist, alle anfallenden kosten die mit der beerdigung z.b. tun haben alleine tragen??? oder kann man dies bei der berechnung der pflichtteile mitanrechnen?
danke
nicolino
Kosten?
16. Oktober 2004
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Frage vom 16. Oktober 2004 | 22:43
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2004 | 09:59
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Von der Erbmasse werden erstmal die Beerdigungskosten abgezogen. Erst von dem verbleibenden Teil werden ggf. die Pflichtteile berechnet.
Und jetzt?
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