Kosten für Erbstreit einklagbar ?

8. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 22x hilfreich)
Kosten für Erbstreit einklagbar ?

Hallo,

Frau A versucht nun seit 3 Jahren das Erbe ihrer 2009 verstorbenen Mutter von ihrem Vater zu bekommen. Erst sollten laut Erbschein beide die Hälfte erben. Von ihrem Vater bekam Frau A keine Auskunft über die tatsächliche Höhe des Barvermögens selbst bei Beantragung des Erbscheins machter der Vater falsche Angaben über die Höhe des Vermögens und versicherte auch an Eides statt das kein Testament vorhanden war. Frau A hat selber die Auskünfte bei den Banken einholen müssen und wusste nicht mal bei welchen Banken ihre Mutter Konten hatte da vom Vater keine Auskunft kam. Im Jahr 2010 also genau 1 Jahr nach dem Tod der Mutter wollte der Vater gemeinsam mit Frau A diese von Frau A gefundenen Konten auflösen. Da Frau A über 600km weit weg wohnt mussten zu diesem Zweck einige Übernachtungen gebucht werden da der Vater Frau A nicht in seinem Haus übernachten lies. Am Tag der Kontenauflösung legte der Vater ein gemeinschaftliches Testament vor welches Ende 2006 von beiden verfasst wurde und er als Alleinerbe drin steht und das er wenige Stunden vorher erst gefunden hatte.
Das Wort "Alleinerbe" nahm er dann wörtlich denn auch 2 Jahre nach diesem Testamentfund hat Frau A auch noch nicht ihren Pflichtteil erhalten. 2011 wurde dann eine Klage eingereicht die in den nächsten Tagen beim Landgericht verhandelt wird.

Frau A ist Hausfrau und hat keine eigenen Einkünfte, alle Kosten die bisher angefallen sind und noch werden trägt der Ehemann. [color=red]Die Frage dazu, kann der Ehemann den Vater auf Schadenersatz verklagen falls das Gericht diese Kosten nicht dem Vater aufbürdet ?[/color]Wenn der Vater das Erbe an Frau A ausbezahlt hätte, wären nicht diese Kosten entstanden. Der Ehemann hat ein normales Einkommen und musste für die Finanzierung dieser Klage einen Kredit aufnehmen. Bisher sind ca. 4000,- € an Kosten entstanden.
Diese Kosten und die Rückzahlung des Kredites nagen ganz schön an der Haushaltskasse, die Familie musste viele Sachen(Urlaub usw.) streichen, nur weil der Erbe denkt er ist "Alleinerbe".
Kann denn in diesem Land jeder machen was er will, obwohl es überdimensionale Gesetzbücher gibt ?
Es sind aber nicht nur die finanziellen Angelegenheiten die schlaflose Nächte bereiten sondern auch die Nerven, das Ehepaar ist nervlich so am Ende, jedesmal läßt sich der Vater etwas neues einfallen nur um nicht den Pflichtteil zu bezahlen.
Kann man in diesem Fall, wenn das Gericht so entscheiden würde etwas gegen den Vater unternehmen ?
Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn der Vater den Rechtsstreit verliert, bekommt er auch die Kosten auferlegt. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es da nicht.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
...versicherte auch an Eides statt das kein Testament vorhanden war.


und

quote:
Am Tag der Kontenauflösung legte der Vater ein gemeinschaftliches Testament vor welches Ende 2006 von beiden verfasst wurde und er als Alleinerbe drin steht und das er wenige Stunden vorher erst gefunden hatte.


lassen ja zumindest für das Gerichtsverfahren einen für Euch günstigen Ausgang erwarten.

Schon seltsam, dass man in nur 3 Jahren vergessen haben sollte, dass man ja gemeinsam ein Testament verfasst habe, das den Finder auch noch begünstigt.

Mal abgesehen davon, dass der Vater ja auch anderen Pflichten (Aufstellung, Auszahlung des Pflichtteils) nicht nachgekommen ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

In der Regel werden die Kosten für Erbstreitigkeiten
aus der Erbmasse bezahlt.

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