Kosten für Schenkung von Immobilien und Nießbrauch

16. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peter2019
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Schenkung von Immobilien und Nießbrauch

Liebes Forum,

folgende Situation: Der Vater will Kind A und Kind B seine Immobilien zu Lebzeiten übertragen (Schenkung) und sich für alle Immobilien ein vollständiges Nießbrauchrecht eintragen lassen. Für die Bewertung der Immobilie sowie des Nießbrauchs wurden Ortsgerichtgutachten beauftragt mit folgendem Ergebnis:

Immobilie 1 (bekommt Kind A)
214.000 € Verkehrswert
130.000 € Wert des Nießbrauchrechts
8.400 € Marktanpassungsabschlag (Nießbrauch)
76.000 € Verkehrswert mit Nießbrauchsrecht

Immobilie 2 (bekommt Kind A)
510.000 € Verkehrswert
238.783 € Wert des Nießbrauchrechts
27.100 € Marktanpassungsabschlag (Nießbrauch)
244.000 € Verkehrswert mit Nießbrauchsrecht

Immobilie 3 (bekommt Kind B)
825.000 € Verkehrswert
592.368 € Wert des Nießbrauchrechts
23.300 € Marktanpassungsabschlag (Nießbrauch)
210.000 € Verkehrswert mit Nießbrauchsrecht

Konkrete Frage hier, welche Kosten fallen diesbezüglich für Grundbucheinträge, Notarkosten, Schenkungsverträge und sonstige Kosten in etwa an?

Wir haben vom Ortsgericht erfahren, dass auch dies Nießbrauchsrechte eintragen kann, ist dies günstiger als beim Notar oder sind die Kosten identisch?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ortsgerichte kenne ich nicht, da aber der Schenkungsvertrag sowieso notariell beurkundet werden muss, fällt der Nießbrauch beim Notar kostenmäßig auch unter den Tisch.
Eventuell kann man die Schenkunksverträge zu Immobilie 1 und 2 zusammen beurkunden . Dann fallen folgende Kosten an:
Schenkung 1 und 2: Notarkosten: ca. 3.350 € . Grundbuch: 2.362 €.
Schenkung 3: Notarkosten: ca. 3.600 €, Grundbuch: 2.590 €.
Plus Schenkungssteuer.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Aber mal eine ganz andere Frage:
Da es sich um insgesamt 3 Immobilien handelt, gehe ich davon aus, dass diese jedenfalls zum Teil vermietet sind. Den Beteiligten ist hoffentlich bewusst, welche Nachteile die lebzeitige Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt mit sich bringen kann.

Man sollte sich bei so etwas nicht nur auf die möglichen Einsparungen bei der Erbschaftsteuer konzentrieren.

11x Hilfreiche Antwort

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