Kosten für einen Erbschein

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sabine-Cologne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für einen Erbschein

Hallo zusammen,
nach dem Tod meines Mannes haben mein Sohn und ich ein Haus geerbt. Wert des Erbes 488.000€. Ich habe beim Notar rund 1700€ gezahlt (935 plus Genühren oder so) und soll jetzt nochmal 935€ an das AG zahlen, ist das korrekt? Bei der Summe, die der Notar bekommen hat, ging ich davon aus, dass das alles inkl. ist, zumal er außer dem Schreiben an das AG nichts weiter machen musste….

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Sabine-Cologne):
Bei der Summe, die der Notar bekommen hat, ging ich davon aus, dass das alles inkl. ist, zumal er außer dem Schreiben an das AG nichts weiter machen musste….
Ist aber korrekt. Der Notar rechnet nach Gebührenordnung ab und das Gericht ebenso.

Bei 488.000 Euro fallen für die Erteilung des Erbscheins 935 Euro bei Gericht an, für die notwendige eidesstattliche Versicherung fallen bei Gericht ebenfalls 935 Euro an. Die düfte hier der Notar abgenommen haben.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Bei einem Erbe von 488.000 € beträgt die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung 935 €. Egal ob die vom Gericht oder dem Notar abgenommen wurde. Beim Notar kommen nochmal 19% Umsatzsteuer drauf, vielleicht ein paar Kopiekosten und ev. Beglaubigungsgebühren falls beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden (für das Gericht) angefertigt werden mussten. Damit allein kommt man aber nicht auf 1700 € Notarkosten. Wurde ev. auch ein Grundbuchberichtigungsantrag (Umscheibung auf die Erben) gestellt?
Was steht denn in der Rechnung des Notars? Welche Gebührenziffern, welcher Wert?

-- Editiert von salkavalka am 03.08.2022 17:23

-- Editiert von salkavalka am 03.08.2022 17:26

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