Kosten mindern Nachlass

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
sugarfee
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Kosten mindern Nachlass

Wenn man einen Nachlass aufteilen muss (50:50), was zählt alles zu den Kosten, die vorher abgezogen werden müssen?
Gibt es da Pauschalen (z.B. Schriftverkehr)?
Zählen Fahrtkosten zur Beerdigung und Erledigung der Wohnungsauflösung dazu?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Es sind nur die Kosten abziehbar, die direkt dem Verstorbenen zugerechnet werden können. Das sind z.B. Beerdigungskosten, Kosten der Wohnungsauflösung, Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist usw.

Nicht dazu gehören jedoch Kosten für die Fahrt zur Beerdigung, da diese dem Besucher der Beerdigung zuzuordnen sind.

Kosten für den Schriftverkehr können insoweit geltend gemacht werden, wie es Vertragskündigungen des Verstorbenen o.ä. betrifft. Pauschealen gibt es da jedoch nicht. Ich hoffe auch nicht, dass man sich hier tatsächlich über das Briefporto und die Kosten für das Briefpapier streiten will.



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