Kosten von Pflichtteil abziehen?

19. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
go453492-31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten von Pflichtteil abziehen?

Hallo,
mein Großvater ist im Februar verstorben. In seinem notariellen Testament hat er mich als Alleinerbin benannt. Meine Mutter und mein Onkel erhalten nur den gesetzlichen Pflichtteil.

Nun ist es so, dass sich die zwei um absolut nichts kümmern. Beerdigung, Wohnungsauflösung, Behördenangelegenheiten,...alles bleibt allein an mir hängen. Noch dazu wohne ich etwas 220km entfernt und arbeite Vollzeit in Schicht.
Da meine Firma Betriebsurlaub hat, reicht mein Jahresurlaub nicht aus, um weitere freie Tage zu nehmen.

Ich habe nun zwei Wochen unbezahlten Urlaub genommen. Zudem benötige ich in der Zeit ein Hotel (habe das billigste der Stadt genommen).

Kann ich einen Teil der mir entstandenen Kosten bei der Berechnung des Pflichtteils geltend machen? Schließlich wären mir diese erspart geblieben, würden sich die beiden um irgend etwas kümmern (sie werden nicht einmal zur Beerdigung kommen).


-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2025 19:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Kann ich einen Teil der mir entstandenen Kosten bei der Berechnung des Pflichtteils geltend machen? Ja, erbfallbedingte Kosten verringern den Nachlass. Und vom Nachlass sind natürlich die Pflichtteile zu berechnen.
Nun ist es so, dass sich die zwei um absolut nichts kümmern. Beerdigung, Wohnungsauflösung, Behördenangelegenheiten,...alles bleibt allein an mir hängen. Das sind ja auch die Pflichten der Erben und nicht der PT-Berechtigten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Ich habe nun zwei Wochen unbezahlten Urlaub genommen. Zudem benötige ich in der Zeit ein Hotel (habe das billigste der Stadt genommen).

Diese Kosten kannst Du allerdings nicht geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Nun ist es so, dass sich die zwei um absolut nichts kümmern

Wenn man enterbt wird, geschieht das üblicherweise nicht, weil man ein rosiges Verhältnis zueinander hatte.
Wie da der Anspruch aufkommt, man möge sich kümmern, erschließt sich mir nicht ganz.

Zitat (von go453492-31):
Kann ich einen Teil der mir entstandenen Kosten bei der Berechnung des Pflichtteils geltend machen?

Nein. Wie schon geschrieben wird, reduziert sich der gesamte Nachlass um die auszulegenden Kosten - davon wird dann der Pflichtteil berechnet.
Zum Thema "welche Kosten genau dürfen aus dem Nachlass gezahlt werden" findet sich online jede Menge...

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

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