Krankenhauskosten

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Aquana2002
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenhauskosten

Hallo,

folgender Sachverhalt.:

Jemand ist aus der Verwandschaft verstorben, man selbst ist (Mit)erbe. Da kein Testament vorlag, hat man alle nötigen Unterlagen beim Notar eigereicht. Das Konto des verstorbenen ist gespeert. Man selbst erhält eine Rechnung vom Krankenhaus, da der Verstorbene bis zu seinem Tod im Krankenhaus war. Man wird aufgefordert, die Rechnung zu begleichen, da man (Mit)erbe ist.

Kann man nun dem Notar die Rechnung geben und ihn auffordern, die Rechnung zu begleichen vom Konto des Verstorbenen? Oder muss das Krankenhaus warten, bis die Erben feststehen und das Erbe ausgezahlt wird?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 339x hilfreich)

Wieso ist das Konto des Verstorbenen "gesperrt", und wer hat diese Sperrung veranlaßt? Oder ist damit nur gemeint, daß momentan kein Verfügungsberechtigter mit einer Vollmacht vorhanden ist?

Welche Rolle spielt der angesprochene Notar? Ist er amtlich ernannter Nachlaßverwalter?

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#2
 Von 
Aquana2002
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde zur "Sicherheit" gesperrt, da niemand eine Verfügung darüber hat. (Keiner hat eine Vollmacht).

Der Notar ist ein amtlich ernannter Nachlassverwalter aus dem Bezirk des Verstorbenen. (In jedem Wohnort muss man sich an den oder den Notar wenden, der für den Bereich des Wohnorts zuständig ist).

Ihm habe ich alle nötigen Unterlagen gegeben wie Sterbeurkunden der Verwandten, Geburtsurkunden etc.

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