Laufende Kosten Anrechnung Pflichtteil ja oder nein?

5. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lillyline
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laufende Kosten Anrechnung Pflichtteil ja oder nein?

Liebe Foris,

meine Mutter ist verstorben und hat mich als Alleinerbin per notariellem Testament eingesetzt, meine Schwester ist pflichtteilsberechtigt.

Es wurde ein Haus vererbt.

Meine Fragen:

1) Können die Entrümpelungskosten vom Nachlass abgezogen werden (ich denke eher nicht oder)?
2) Ich habe die Sterbeurkunde erst ca. 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter erhalten, da die Amtsmühlen hier leider sehr langsam mahlen. Das notarielle Testament konnte deshalb auch erst nach Erhalt der Sterbeurkunde eröffnet werden. In diesen 3 Monaten sind die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Mitgliedschaften, Abonnements etc.) weitergelaufen und konnten nicht durch mich gekündigt werden. Sind diese Kosten vom Nachlass vor der Berechnung des Pflichtteils abzuziehen oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße,
Lillyline

-- Editiert von User am 5. Februar 2024 14:50

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von Lillyline):
Können die Entrümpelungskosten vom Nachlass abgezogen werden (ich denke eher nicht oder)?

Nein.
Zitat:
Ich habe die Sterbeurkunde erst ca. 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter erhalten, da die Amtsmühlen hier leider sehr langsam mahlen. Das notarielle Testament konnte deshalb auch erst nach Erhalt der Sterbeurkunde eröffnet werden. In diesen 3 Monaten sind die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Mitgliedschaften, Abonnements etc.) weitergelaufen und konnten nicht durch mich gekündigt werden. Sind diese Kosten vom Nachlass vor der Berechnung des Pflichtteils abzuziehen oder nicht?

Nein, diese Kosten kann man ebenfalls nicht abziehen.

Man wird mit dem Todestag Erbe und hat die Kosten zu tragen. Es spielt keine Rolle, wann man die Sterbeurkunde erhalten hat oder das Testament eröffnet wurde.

-- Editiert von User am 5. Februar 2024 15:12

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.500 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.707 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen