Lebensgefährtin meines Vaters möchte allein erben

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2015 19:26:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgefährtin meines Vaters möchte allein erben

Mein Vater ist kürzlich verstorben und hatte seit 24 Jahren eine Lebensgefährtin, die wiederum drei erwachsene Kinder hat. Ich habe noch eine Schwester. Wir haben vor 23 Jahren - weil mein Vater und seine Lebensgefährtin sich gegenseitig absichern wollten, als sie eine Eigentumswohnung kauften (die inzwischen abgezahlt ist) - eine Pflichtteilsverzicht unterzeichnet. Davon unberührt ist der Erbteilsanspruch. Wir wohnen 700 km entfernt von meinem Vater und seiner Lebensgefährtin. Meine Schwester bekommen nun leider mit, wie sehr sehr emsig agiert wird in finanzieller Hinsicht. Wir erfuhren gestern, dass die Lebensgefährtin als vorläufige Alleinerbin einen Erbschein beantragen will. Sie ist sicher, dass sie erst einmal alles erbt. Auf meinen Einwand, dass sie ehrlicherweise auch meine Schwester und mich als einzige leibliche Verwandte mit angeben müsse, meinte sie, dass dem nicht so ist. Als mein Vater noch lebte, erzählte er uns, dass seine Lebensgefährtin bei jedem seiner Krankenhausaufenthalte immer sofort Gelder vom gemeinsamen Konto woanders hin transferierte. Eine gute Verbündete ist ihr da ihre jüngste Tochter, die sich unmittelbar nach dem Tod (noch am gleichen Tag) sämtliche Unterlagen aus der Wohnung holte (warum auch immer). Mein Vater war ein sehr sehr sparsamer Mensch und für ihn war immer wichtig, ein dickes finanzielles Polster zu haben. Seine Lebensgefährtin möchte uns jetzt glauben machen, dass sie ja jetzt nahezu verarmt sei und wir eigentlich auch noch die Beerdigungskosten zahlen sollten. Welche Rechte haben wir nun, überhaupt zu erfahren, was zum Todeszeitpunkt noch vorhanden war. Wir möchten ihr keinesfalls die gemeinsam gekaufte Wohnung wegnehmen (aber unseren Anspruch auf zwei Fünftel daran nach ihrem Tod irgendwann würden wir uns schon sichern wollen). Wir haben gute Hinweise darauf, dass sie sämtliches Geld beiseite geschafft hat. Sie hat sich hin und wieder verquasselt. Sollen meine Schwester und ich jetzt erst einmal abwarten, was da von allein von Amts wegen geschieht oder müssen wir tätig werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38379 Beiträge, 13984x hilfreich)

Von Amts wegen passiert da gar nichts. Wie wärs mit der Beantragung eines Erbscheins?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12314.10.2015 19:26:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist sie denn nicht verpflichtet, uns als mögliche Miterben bei der Beantragung mit anzugeben?
Liebe Grüße Minion123

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Gibt es ein Testament?

Zitat:
Wir möchten ihr keinesfalls die gemeinsam gekaufte Wohnung wegnehmen (aber unseren Anspruch auf zwei Fünftel daran nach ihrem Tod irgendwann würden wir uns schon sichern wollen).

Wie kommst Du darauf, einen solchen Anspruch zu haben?


-- Editiert von cruncc1 am 13.10.2015 20:22

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#4
 Von 
guest-12314.10.2015 19:26:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater hat mit ihr diese Wohnung zusammen gekauft. Da kann es doch nicht sein, dass am Ende ihre Kinder den von meinem Vater erarbeiteten Teil erben, oder? Und nein, es gibt kein Testament, zumindest nach der Aussage der Lebensgefährtin unmittelbar nach dem Tod meines Vaters.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Und nein, es gibt kein Testament, zumindest nach der Aussage der Lebensgefährtin unmittelbar nach dem Tod meines Vaters.

Wenn es kein Testament gibt, seid ihr Erben. Die Lebensgefährtig hat dann keinerlei Ansprüche.

Ihr solltet sofort alle ggf. vorhandenen Vollmachten widerrufen.
Zitat:
Da kann es doch nicht sein, dass am Ende ihre Kinder den von meinem Vater erarbeiteten Teil erben, oder?

Doch, das wäre schon möglich und zwar dann, wenn die LG Alleinerbin wäre (Testament).
Zitat:
Sollen meine Schwester und ich jetzt erst einmal abwarten, was da von allein von Amts wegen geschieht oder müssen wir tätig werden?

Sofort evtl. vorhandende Vollmachten widerrufen, Erbschein beantragen.

-- Editiert von cruncc1 am 13.10.2015 20:51

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.10.2015 19:26:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind als Töchter einfach zu weit weg und haben überhaupt keinen Einblick in irgendwelche Unterlagen und wissen auch von keinen eventuellen Vollmachten. Alles etwas schwierig schon wegen der Entfernung.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Entfernung hindert nicht daran, einen Erbschein zu beantragen. Entweder man kümmert sich als Kinder, oder man läßt es sein. Es wird kein weißer Ritter erscheinen, der den "Schwestern" ihre Aufgaben abnimmt.

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#8
 Von 
guest-12314.10.2015 19:26:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt schon, dass die Entfernung nicht hinderlich sein sollte, aber wir haben keinerlei Ahnung, wie wir herausbekommen können, welche Vollmachten überhaupt existieren. Die Lebensgefährtin ist nicht wirklich auskunftsfreudig.
Bleibt uns am Ende nur der Weg zum Anwalt? Wir als Laien sind doch viel zu unwissend.
Beim Nachlassgericht haben wir heute angerufen und gefragt, ob wir einen Erbschein beantragen sollten, die Mitarbeiterin dort meinte, dass wir erstmal abwarten sollen. Und was nun? Ich werde morgen dort noch einmal anrufen und für Montag, dann sind wir dort vor Ort, einen Termin beim Nachlassgericht machen.

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