Lebenslanges Wohnrecht - Eigentumswohnung

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
ssnake14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - Eigentumswohnung

Hallo , ich erklähre mal meine Situation :

Nach Scheidung mit 4 Kindern , und Übernahme der Altschulden , ist noch dazu meine Schwester Verstorben , die eine Eigentumswohnung besaß .

Nun die Wohnung sollte für mich sein ( Officielle Besitzer sind meine Eltern ) , allerdings würde sie sofort Gepfändet werden , somit bekommt sie mein Sohn , als Starthilfe .

Wir wollen sie auf ihn Überschreiben , aber mit der Klausel , da ich mir keine Wohnung im Notfall Leisten kann , das ich bis zu meinen Tode Lebenslanges Wohnrecht habe , und sie dann Automatisch in seinen Vollen Besitz Übergeht .

Geht das ?????

Lg Manfred

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33908 Beiträge, 17615x hilfreich)

Die Schwester starb, ohne Kinder oder Mann zu hinterlassen, und ohne Testament, weswegen die noch lebenden Eltern die Erben sind? Und warum wurde Ihre andere Eigentumswohnung (http://www.123recht.net/Kuendigung-__f424772.html) nicht gepfändet?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 18.06.2013 15:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Etwas unklar formuliert.


Immobilienbesitz kann man nicht vererben nur Eigentum.
Wenn die Eltern also schon immer Eigentümer waren, hat der Tod der Schwester keine Auswirkungen.

Oder war die Schwester Eigentümerin und die Eltern haben die Wohnung jetzt geerbt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ssnake14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja meine Eltern hatten die Wohnung damals nach den Tod meiner Schwester Geerbt !!!

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1x Hilfreiche Antwort

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