Hallo , ich erklähre mal meine Situation :
Nach Scheidung mit 4 Kindern , und Übernahme der Altschulden , ist noch dazu meine Schwester Verstorben , die eine Eigentumswohnung besaß .
Nun die Wohnung sollte für mich sein ( Officielle Besitzer sind meine Eltern ) , allerdings würde sie sofort Gepfändet werden , somit bekommt sie mein Sohn , als Starthilfe .
Wir wollen sie auf ihn Überschreiben , aber mit der Klausel , da ich mir keine Wohnung im Notfall Leisten kann , das ich bis zu meinen Tode Lebenslanges Wohnrecht habe , und sie dann Automatisch in seinen Vollen Besitz Übergeht .
Geht das ?????
Lg Manfred
-----------------
""
Lebenslanges Wohnrecht - Eigentumswohnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Schwester starb, ohne Kinder oder Mann zu hinterlassen, und ohne Testament, weswegen die noch lebenden Eltern die Erben sind? Und warum wurde Ihre andere Eigentumswohnung (http://www.123recht.net/Kuendigung-__f424772.html) nicht gepfändet?
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 18.06.2013 15:51
Etwas unklar formuliert.
Immobilienbesitz kann man nicht vererben nur Eigentum.
Wenn die Eltern also schon immer Eigentümer waren, hat der Tod der Schwester keine Auswirkungen.
Oder war die Schwester Eigentümerin und die Eltern haben die Wohnung jetzt geerbt?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja meine Eltern hatten die Wohnung damals nach den Tod meiner Schwester Geerbt !!!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten