Hallo,
einen Anspruch als Pflichtteilsberechtigter (Kind) geltend machen.
folgende Situation: Im Nachlass befindet sich eine Immobilie mit einem Wert von 50.000 EUR, die mit einem allgemeinen lebenslangen Wohnrecht belastet ist. Besser geschrieben, der Eintrag über Art und Umfang dieses Wohnrecht im Grundbuch ist unbekannt, aber er ist da.
Der Erbe bezeichnet den Wert der Immobilie als wertlos, da der Wert aus monatlicher Kaltmiete mal 12 Monate mal voraussichtlicher Lebenserwartung des Begünstigten (lt. Stat. BA) höher liegt, als der Wert der Immobilie.
Das darauf befindliche Wohngebäude hat eine Wohnfläche insgesamt von 200 Quadratmeter, das wiederum mit 2. Wohnungen jeweils zu gleichen Teilen ausgebaut ist. Der mit dem lebenslangen Wohnrecht Begünstigte, bewohnt eine dieser Wohnungen. Das Grundstück ist ca. 1000 Quadratmeter groß und ist mit Nebengelass (Werkstatt und Garage) ausgestattet.
Meine Frage:
Geht der Pflichtteilsberechtigte leer aus?
Wenn nicht, gibt es eine Berechnungformel für diese Situation?
Vielen Dank im Voraus
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-- Editiert GottschalkR am 11.09.2011 20:24
Lebenslanges Wohnrecht - Geht der Pflichtteilsberechtigte leer aus?
11. September 2011
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Frage vom 11. September 2011 | 20:20
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 21x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - Geht der Pflichtteilsberechtigte leer aus?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. September 2011 | 20:31
Von
Status: Richter (8420 Beiträge, 4606x hilfreich)
Die Frage wäre, wie hoch der Verkehrwert der Immobilie ist.
Wie hoch der Erbe den Wert der Immobilie einschätzt, ist nicht relevant.
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