Lebenslanges Wohnrecht - Wie gehts weiter nach dem Tod?

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
s.normal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - Wie gehts weiter nach dem Tod?

Hallo zusammen,

wir haben ein zwei Familienhaus gekauft.
Im EG wohnen wir (Familie mit zwei Kindern) und im 1.OG hat die ältere Frau gelebt, die uns das Haus
verkauft hat und bis zu ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht hatte.
Die Frau wurde von einem Anwalt (gesetzlicher Vormund) betreut, dessen Betreuung mit Eintritt ihres Todes beendet wurde.
Die ganze Sache ist nun beim Nachlassgericht gelandet und das Testament liegt dort auch vor.

Für uns stellen sich plötzlich viele Fragen:

1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ein Nachlassverwalter sich der Sache annimmt?
2. Können wir (weil wir ein begründetes Interesse haben) den Prozess irgendwie beschleunigen?
3. Dürfen wir bis zur Klärung der Angelegenheit in die Wohnung?
4. Wer trägt bis zur Klärung die weiteren Strom- und Heizkosten für diese Wohnung?
5. Wer übernimmt die Kosten für die Räumung der Wohnung?
5. Hat man evtl. auch Anspruch auf eine Art "Schadesnersatz" gegenüber dem/der Erben für die Zeit bis zur finalen Klärung; also Räumung der Wohnung?

Vorab besten Dank für die Hilfe.

Grüße
Stefan

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von s.normal):
Die ganze Sache ist nun beim Nachlassgericht gelandet und das Testament liegt dort auch vor.
Das klingt doch sehr geregelt. Wann ist sie denn verstorben?

zu 1. relativ schnell
zu 2. eher nicht, welches begründete Interesse läge vor?
zu 3. nein.
zu 4. die Erben
zu 5. die Erben
zu 5. vielleicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ein Nachlassverwalter sich der Sache annimmt?

Es gibt keinen Nachlassverwalter. Ansprechpartner sind die Erben.
Zitat:
Können wir (weil wir ein begründetes Interesse haben) den Prozess irgendwie beschleunigen?

Welchen Prozess?

Man sollte die Erben kontaktieren und besprechen, bis wann die Wohnung geräumt wird.

Die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch kann der Eigentümer i.d.R. selbst veranlassen (Notar). Hierzu ist eine Sterbeurkunde erforderlich).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
s.normal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ein Nachlassverwalter sich der Sache annimmt?

Zitat:
Es gibt keinen Nachlassverwalter. Ansprechpartner sind die Erben.


Die Testamentseröffnung ist noch nicht erfolgt, damit stehen die Erben noch nicht fest.
Wie lange dauert das erfahrungsgemäß bis die Testamentseröffnung stattfindet?


Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Können wir (weil wir ein begründetes Interesse haben) den Prozess irgendwie beschleunigen?

Zitat:
Welchen Prozess?


Wenn es keinen Testamentsverwalter gibt dann meine ich mit "Prozess" die Testamentseröffnung?
Also bis endlich klar ist wer die Erben sind. Wie komme ich überhaupt an die Namen/Anschrift der Erben?


Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch kann der Eigentümer i.d.R. selbst veranlassen (Notar). Hierzu ist eine Sterbeurkunde erforderlich).

Wissen Sie von wem ich die Sterbeurkunde ausgehändigt bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Die Testamentseröffnung ist noch nicht erfolgt, damit stehen die Erben noch nicht fest.
Wie lange dauert das erfahrungsgemäß bis die Testamentseröffnung stattfindet?

Das kann von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten dauern - je nach Auslastung des Nachlassgerichts.
Zitat:
Wie komme ich überhaupt an die Namen/Anschrift der Erben?

Zuständiges NG anschreiben, Sachverhalt darlegen und um Mitteilung der Erben bitten.
Zitat:
Wissen Sie von wem ich die Sterbeurkunde ausgehändigt bekomme?

Von den Erben.

P.S.: Bitte nicht auf "zitieren" Zlicken, sondern auf "Antworten" - Danke

0x Hilfreiche Antwort

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