Lebenslanges Wohnrecht !

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marina75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht !

Hey !

Mein Schwiegervater (A) hat ein Einfamilienhaus geerbt. Sein Bruder (B) hat
ein lebenslanges Wohnrecht auf 2 Räume in der 1ten Etage.
Das Haus hat nur einen Eingang und im Erdgeschoss 2 Bäder.
Der Bruder hat 14Jahre diese Räume nicht genutzt und möchte jetzt einziehen.
Die Räume sind ohne Wasseranschluß bzw WC oder Küche.
Laut Vertrag haben die Räume einen Wert von 3600 DM pro Jahr.

Nun meine Fragen :

1. Muss A ein Bad zur Nutzung für B zur Verfügung stellen (und was ist
mit den Kosten) ?
2. Darf B die Küche von A mitbenutzen ?
3. Muss B anteilig an den Kosten beteiligt sein (Heizung,Strom,...) ?
4. Bekommt A für die 14 Jährige bereitstellung der Räume etwas ?
5. Bei einer Lebenserwartun von noch 15.5 Jahren hat B vorgeschlagen A
das Wohnrecht für 36.ooo € zu verkaufen. Rechtens von der Höhe ?

Danke
Marina75

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47611 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1.: Ja, davon gehe ich aus.

zu 2.: Das weiß ich nicht.

zu 3.: Ja

zu 4.: Nein

zu 5.: Die Höhe erscheint bei einem Mietwert von 3.600€ pro Jahr angemessen ohne dass ich das jetzt genau nachgerechnet habe

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich sehe das ganze etwas anders. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die zwei festgelegten Räume der ersten Etage, ohne wenn und aber. Auf mehr hat der Bruder keinen Rechtsanspruch. Wenn er trotz der bekannten "Mängel " einziehen will, dann ist das sein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Vermutlich möchte der Bruder lieber das Geld. Ob er die errechneten Beträge aktzeptiert hängt vom Verhandlungsgeschick ab.
Beim WC schließe ich mich an (also Bruder darf es nutzen), bei der Küche würde ich es verneinen. Studenten haben auch oft nur Zimmer mit Badbenutzung und müssen Kühlschrank, Kochplatte in ihrem Zimmer unterbringen.
Kosten für Strom/Heizung muss er natürlich tragen, wird unter Umständen nur mit der Berechnung schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.875 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen