Hey !
Mein Schwiegervater (A) hat ein Einfamilienhaus geerbt. Sein Bruder (B) hat
ein lebenslanges Wohnrecht auf 2 Räume in der 1ten Etage.
Das Haus hat nur einen Eingang und im Erdgeschoss 2 Bäder.
Der Bruder hat 14Jahre diese Räume nicht genutzt und möchte jetzt einziehen.
Die Räume sind ohne Wasseranschluß bzw WC oder Küche.
Laut Vertrag haben die Räume einen Wert von 3600 DM pro Jahr.
Nun meine Fragen :
1. Muss A ein Bad zur Nutzung für B zur Verfügung stellen (und was ist
mit den Kosten) ?
2. Darf B die Küche von A mitbenutzen ?
3. Muss B anteilig an den Kosten beteiligt sein (Heizung,Strom,...) ?
4. Bekommt A für die 14 Jährige bereitstellung der Räume etwas ?
5. Bei einer Lebenserwartun von noch 15.5 Jahren hat B vorgeschlagen A
das Wohnrecht für 36.ooo € zu verkaufen. Rechtens von der Höhe ?
Danke
Marina75
Lebenslanges Wohnrecht !
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1.: Ja, davon gehe ich aus.
zu 2.: Das weiß ich nicht.
zu 3.: Ja
zu 4.: Nein
zu 5.: Die Höhe erscheint bei einem Mietwert von 3.600€ pro Jahr angemessen ohne dass ich das jetzt genau nachgerechnet habe
Ich sehe das ganze etwas anders. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die zwei festgelegten Räume der ersten Etage, ohne wenn und aber. Auf mehr hat der Bruder keinen Rechtsanspruch. Wenn er trotz der bekannten "Mängel " einziehen will, dann ist das sein Problem.
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--- editiert vom Admin
Vermutlich möchte der Bruder lieber das Geld. Ob er die errechneten Beträge aktzeptiert hängt vom Verhandlungsgeschick ab.
Beim WC schließe ich mich an (also Bruder darf es nutzen), bei der Küche würde ich es verneinen. Studenten haben auch oft nur Zimmer mit Badbenutzung und müssen Kühlschrank, Kochplatte in ihrem Zimmer unterbringen.
Kosten für Strom/Heizung muss er natürlich tragen, wird unter Umständen nur mit der Berechnung schwierig.
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