Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine Frage:
Der ehemalige Lebenspartner meiner Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in ihrem Haus. Dieses wurde notariell vereinbart. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, diese notarielle Vereinbarung wieder rückgängig zu machen? Es gibt nur noch Streitereien in diesem Haus deswegen.
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Silvi
Lebenslanges Wohnrecht - kann man diese notarielle Vereinbarung wieder rückgängig machen?
Wenn er ein uneingeschraenktes wohnrecht hat und es nur um "streitereien" geht, wird man ihn kaum rausbekommen.
Es geht auch nicht nur um Streitereien, sondern es ist in der notariellen Urkunde verfasst, dass er auch Verpflichtungen hier im Haus zu tragen hat, die er nicht nachkommt. Dieses lebenlsange Wohnrecht wurde ihm eingeräumt, da er das Haus mitgebaut hatte und kein Geld dafür erhalten hat. Allerdings ist das Haus seit vier Jahren noch nicht ganz fertig gestellt.
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Er muss natürlich seine vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
Ansonsten kann gegebenenfalls der gesamte Vertrag rückgängig gemacht werden.
Wenn das Wohnrecht als Gegenleistung für seinen in das Haus eingebrachten Anteil gelten soll, dann wird diese Leistung aber von Euch in anderer Form (Geld) vergütet werden müssen.
Insgesamt dürfte es allerdings äußerst schwierig sein, so einen Vertrag rückgängig zu machen.
Wir haben ein ähnliches Problem, was ich nun nicht näher umschreiben möchte, da es zu umfassend wäre. Aber eine Rechtsanwältin sagte auch immer zu uns, letztendlich lassen wir das Wohnrecht (aus rechtlichen Gründen...Schulden, Mobbing etc.)pfänden. Ein anderer Rechtsanwalt sagte uns gleich, er würde die Mandatschaft ablehnen, da es äußerst schwierig sei, einen "alten kranken Mann" das lebenslange Wohnrecht zu pfänden. Alt und krank gibt sich der 72jährige Rentner selber, denn zum Fensterscheiben einschmeißen, Auto zerkratzen mittels eines Schlüssels, urinieren in den Vorgarten und die Verleumdungen in der Nachbarschaft, seine üble Nachrede zeugen nur von bester Gesundheit.
Carmen
Juristisch hat die Rechtsanwältin Recht. Rein praktisch gesehen jedoch der andere Rechtsanwalt.
Selbst wenn Ihr das Wohnrecht gepfändet habt, was schon schwierig genug ist, was passiert denn danach? Nichts!!
Eine Pfändung des Wohnrechtes führt nach meiner Kenntnis keineswegs dazu, dass der alte Mann ausziehen muss.
Hallo,
ich habe auch mal eine frage.Ist es möglich sich selber als Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht in das Grundbuch einzuräumen?
Und wie sieht es dann aus wenn das Haus verkauft wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
@Fredi1971
Wozu soll das gut sein?
Wenn das Haus verkauft wird, dann wird der Käufer verlangen, dass das Wohnrecht gelöscht wird.
Hallo..
Vielleicht hilft euch das etwas weiter...
Meine Oma hatte auch ein Haus besessen und hat dieses dann später ihren Sohn überschreiben lassen. Dabei hat sie sich auch ein lebenslanges Wohnrecht gesichert.
Jahre später war mein Onkel dann durch sein Geschäft ziemlich verschuldet, er hatte die Absicht das Haus zu verkaufen, was auch möglich gewesen wäre auch wenn jemand anders ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus hat, der Verkaufspreis ist halt dadurch sehr gemindert.
Meine Oma sollte damals dafür unterschreiben dass sie auf ihr Wohnrecht verzichtet damit der volle Preis für das Haus bezahlt wird, hat sie allerdings nicht getan.
So war der Verkehrswert dermassen gering, dass mein Onkel das Haus behalten hat.
um was für einen betrag verringert sich den der verkaufspreis ?
Gibt es da irgenwelche Formeln..... ?
Wieviel % das sind weiß ich nicht genau, jedenfalls verringert ein Wohnrecht im Haus enorm einen Verkaufswert...
Und jetzt?
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