Lebenslanges Wohnrecht und Haussanierung

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bergfreundin2021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht und Haussanierung

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen :)

Meiner Mutter wurde schon vor einiger Zeit das Haus von meinem Opa überschrieben. Beide leben in dem Haus - mein Opa mit lebenslangem Wohnrecht. Nun wird Opa immer älter und dementer und es zeichnet sich ab, dass er in ein Pflegeheim kommen wird. Ich weiß, dass auch dann das Wohnrecht bestehen bleibt.

Es ist nun so, dass ich mit meiner Familie gerne das Haus übernehmen möchte und es auch komplett energetisch saniert werden muss. Dürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten, auch wenn mein Opa noch lebt (im Pflegeheim und medizinisch indiziert auch nicht wieder zurück kehren wird)?

Vielen Dank für Ihre/eure Antworten!

VG die Bergfreundin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7327 Beiträge, 4324x hilfreich)

Zitat (von Bergfreundin2021):
Es ist nun so, dass ich mit meiner Familie gerne das Haus übernehmen möchte und es auch komplett energetisch saniert werden muss. Dürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten, auch wenn mein Opa noch lebt (im Pflegeheim und medizinisch indiziert auch nicht wieder zurück kehren wird)?

Klar kann man mit Sanierung starten. Allerdings würde ich dringend davon abraten, auch nur 1 Cent ohne rechtliche Sicherheit zu investieren.

Der Opa hat genügt Mittel und das Pflegeheim selbst zu bezahlen? Wenn nicht, wird das Sozialamt ggf. die Schenkung zurückfordern (wenn der Opa ein umfassendes Wohnrecht hat, gibt es keine 10-Jahrestfrist).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bergfreundin2021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, danke für deine Antwort!

Ich würde das Haus ja nicht von ihm geschenkt bekommen, sondern von meiner Mutter (der das Haus ja jetzt auch schon gehört).

Was könnte rechtlich passieren, wenn wir vor Erlischen des Wohnrechts mit der Sanierung starten?

VG

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7327 Beiträge, 4324x hilfreich)

Zitat (von Bergfreundin2021):
Ich würde das Haus ja nicht von ihm geschenkt bekommen, sondern von meiner Mutter (der das Haus ja jetzt auch schon gehört).

Du hast verstanden, dass das Sozialamt ggf. gegenüber der Mutter die Schenkung zurückfordern kann? Da nützt es auch nichts, wenn die Mutter die Immobilie schnell noch verschenkt.

https://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

Es funktioniert nunmal nicht, dass man sein Eigentum verschenkt um sich dann vom Staat das Pflegeheim finanzieren zu lassen (zumindest nicht, wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohnrecht vorbehält).

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bergfreundin2021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das hab ich verstanden ;)

Würde das Sozialamt sich dann an mich wenden, wenn sie es bereits an mich weiter verschenkt hat?

Würde es etwas ändern wenn sie mir das Haus verkaufen würde?

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 21:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45068 Beiträge, 16039x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wenn nicht, wird das Sozialamt ggf. die Schenkung zurückfordern (wenn der Opa ein umfassendes Wohnrecht hat, gibt es keine 10-Jahrestfrist).


Diese Einschränkung gibt es nur beim Pflichtteilergänzungsanspruch, nicht jedoch bei einer Schenkung.

Sollte die Schenkung des Opas an Deine Mutter mehr als 10 Jahre zurückliegen, so kann das Sozialamt das Haus nicht mehr zurückfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27418 Beiträge, 5057x hilfreich)

Zitat (von Bergfreundin2021):
Würde das Sozialamt sich dann an mich wenden
Ich meine, nein. Denn der Schenker ist der Opa und die Beschenkte ist deine Mutter.
Wenn deine Mutter dir das Haus verkauft und der Opa mit Wohnrecht zustimmt oder sein Wohnrecht aufgibt, würde sich ein Sozialamt ggfl. an deine Mutter wenden. Ob sie etwas zahlen müsste, lässt sich nicht so einfach sagen. Sie wäre dann unterhaltspflichtiges Kind ihrem Elternteil/Vater gegenüber.

Das lebenslange Wohnrecht ist mE nicht zu berücksichtigen, wenn der Opa dauerhaft im Pflegeheim lebt.

Zitat (von Bergfreundin2021):
Dürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten,
Ja, wenn Opas Wohnrecht berücksichtigt wird.
Ein Sozialamt will doch sowieso irgendwann und vielleicht uU nur ---Geld---.

Es ist übrigens zum Glück noch keiner gestorben, es geht nicht ums Erben--- richtig?

Wo würde deine Mutter denn hinziehen, wenn du schon rundum sanieren willst? Will/soll sie wohnen bleiben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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