Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen
Meiner Mutter wurde schon vor einiger Zeit das Haus von meinem Opa überschrieben. Beide leben in dem Haus - mein Opa mit lebenslangem Wohnrecht. Nun wird Opa immer älter und dementer und es zeichnet sich ab, dass er in ein Pflegeheim kommen wird. Ich weiß, dass auch dann das Wohnrecht bestehen bleibt.
Es ist nun so, dass ich mit meiner Familie gerne das Haus übernehmen möchte und es auch komplett energetisch saniert werden muss. Dürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten, auch wenn mein Opa noch lebt (im Pflegeheim und medizinisch indiziert auch nicht wieder zurück kehren wird)?
Vielen Dank für Ihre/eure Antworten!
VG die Bergfreundin
Lebenslanges Wohnrecht und Haussanierung
11. Januar 2023
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Frage vom 11. Januar 2023 | 20:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht und Haussanierung
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#1
Antwort vom 11. Januar 2023 | 20:51
Von
Status: Schlichter (7327 Beiträge, 4324x hilfreich)
ZitatEs ist nun so, dass ich mit meiner Familie gerne das Haus übernehmen möchte und es auch komplett energetisch saniert werden muss. Dürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten, auch wenn mein Opa noch lebt (im Pflegeheim und medizinisch indiziert auch nicht wieder zurück kehren wird)? :
Klar kann man mit Sanierung starten. Allerdings würde ich dringend davon abraten, auch nur 1 Cent ohne rechtliche Sicherheit zu investieren.
Der Opa hat genügt Mittel und das Pflegeheim selbst zu bezahlen? Wenn nicht, wird das Sozialamt ggf. die Schenkung zurückfordern (wenn der Opa ein umfassendes Wohnrecht hat, gibt es keine 10-Jahrestfrist).
#2
Antwort vom 11. Januar 2023 | 21:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hey, danke für deine Antwort!
Ich würde das Haus ja nicht von ihm geschenkt bekommen, sondern von meiner Mutter (der das Haus ja jetzt auch schon gehört).
Was könnte rechtlich passieren, wenn wir vor Erlischen des Wohnrechts mit der Sanierung starten?
VG
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#3
Antwort vom 11. Januar 2023 | 21:07
Von
Status: Schlichter (7327 Beiträge, 4324x hilfreich)
ZitatIch würde das Haus ja nicht von ihm geschenkt bekommen, sondern von meiner Mutter (der das Haus ja jetzt auch schon gehört). :
Du hast verstanden, dass das Sozialamt ggf. gegenüber der Mutter die Schenkung zurückfordern kann? Da nützt es auch nichts, wenn die Mutter die Immobilie schnell noch verschenkt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/528.html
Es funktioniert nunmal nicht, dass man sein Eigentum verschenkt um sich dann vom Staat das Pflegeheim finanzieren zu lassen (zumindest nicht, wenn sich der Schenker ein umfassendes Wohnrecht vorbehält).
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 21:15
#4
Antwort vom 11. Januar 2023 | 21:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das hab ich verstanden
Würde das Sozialamt sich dann an mich wenden, wenn sie es bereits an mich weiter verschenkt hat?
Würde es etwas ändern wenn sie mir das Haus verkaufen würde?
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 21:27
#5
Antwort vom 12. Januar 2023 | 07:36
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16039x hilfreich)
ZitatWenn nicht, wird das Sozialamt ggf. die Schenkung zurückfordern (wenn der Opa ein umfassendes Wohnrecht hat, gibt es keine 10-Jahrestfrist). :
Diese Einschränkung gibt es nur beim Pflichtteilergänzungsanspruch, nicht jedoch bei einer Schenkung.
Sollte die Schenkung des Opas an Deine Mutter mehr als 10 Jahre zurückliegen, so kann das Sozialamt das Haus nicht mehr zurückfordern.
#6
Antwort vom 12. Januar 2023 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (27418 Beiträge, 5057x hilfreich)
Ich meine, nein. Denn der Schenker ist der Opa und die Beschenkte ist deine Mutter.ZitatWürde das Sozialamt sich dann an mich wenden :
Wenn deine Mutter dir das Haus verkauft und der Opa mit Wohnrecht zustimmt oder sein Wohnrecht aufgibt, würde sich ein Sozialamt ggfl. an deine Mutter wenden. Ob sie etwas zahlen müsste, lässt sich nicht so einfach sagen. Sie wäre dann unterhaltspflichtiges Kind ihrem Elternteil/Vater gegenüber.
Das lebenslange Wohnrecht ist mE nicht zu berücksichtigen, wenn der Opa dauerhaft im Pflegeheim lebt.
Ja, wenn Opas Wohnrecht berücksichtigt wird.ZitatDürfen wir mit der Sanierung/Umbau bereits starten, :
Ein Sozialamt will doch sowieso irgendwann und vielleicht uU nur ---Geld---.
Es ist übrigens zum Glück noch keiner gestorben, es geht nicht ums Erben--- richtig?
Wo würde deine Mutter denn hinziehen, wenn du schon rundum sanieren willst? Will/soll sie wohnen bleiben?
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