Lebenslanges Wohnrecht - was können wir tun um ausbezahlt zu werden?

23. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
joergi74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - was können wir tun um ausbezahlt zu werden?

Hallo.
mein Vater lebt mit einer Frau zu sammen nach dem Tod unserer Mutter..es gibt 2 Kinder meine Schwester und mich.
wir möchten beide das haus nicht haben falls unser Vater verstibt.
unser Vater hat beschlossen das die jetzige Frau ein lebenslanges Wohnrecht haben soll und wir das Haus bekommen sollen , dieses will er im Testament notieren..
was können wir tun um ggf ausbezahlt zu werden , bzw was kann man tut das die aktuelle Frau da nicht wohnen soll bzw wir das Haus verkaufen können?? wer kann helfen ???
wenn die aktuelle Frau da wohnen bleibt nach dem Tod unseres Vaters müssen wir sie ausbezahlen od finanziell unterstützen??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

also da mein vater vor kurzem verstorben ist und seiner LG ein wohnrecht auf das von mir und meinem bruder geerbten haus vermacht hat kann ich dir mal sagen was ich so alles raus bekommen habe.
ich muß dazu sagen, dass mein bruder und ich ein gutes verhältnis zur LG haben und sie auch ihr geld mit ins haus gesteckt hat.
das wohnrecht geht zu lasten der erben, d.h.
die LG kann bis zu ihrem lebensende drin wohnen. wenn ihr das haus verkaufen wollt, dann entweder mit ihrem wohnrecht (was natürlich den wert mindert... wer kauft schon ein haus mit wohnrecht) oder ihr zahlt LG den wert des wohnrechts aus. (geht nur wenn sie damit einverstanden ist).
der wert des wohnrechts errechnet sich aus der vergleichsmiete mal die noch zuerwartenten lebensjahre der LG. (dafür gibst eine tabelle, die finde sie im moment leider nicht)

beispiel: lt. mietspiegel wäre die monatliche mieteinnahme 500€ und die LG hätte noch eine lebenserwartung von 10j.

500€ x 12 monate x 10j = 60000€ die ihr der LG auszahlen müßt oder der verkaufswert des hauses gemindert ist.

wenn ihr beide das haus nicht wollt, wäre es vielleicht besser die LG ein nisrecht einzuräumen. aber da kenn ich mich nicht aus.

gruß
tirchara



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#2
 Von 
Tina Möhring
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,
auch ich habe da mal eine frage.

kann man das wohrecht auf lebenszeit eigentlich aufheben lassen?


es geht darum,das mein bruder und ich von unseren großeltern,mein opa vor 18 jahren gestorben und meine oma lebt noch-ein haus und eine wohnung vererbt bekommen,wenn meine oma verstorben ist.

leider haben wir schmerzlich hinter unserem rücken erfahren müssen,das unser vater,der sich schon einige sehr miese sachen geleistet hat sich in beiden immobilien wohnrecht auf lebenszeit hat einräumen lassen und sich so alles unter den nagel gerissen hat,obwohl er laut des testaments,was mein opa zu lebzeiten verfaßt hat er nur seinen pflichtteil bekommt.

kann man da irgendwie gegen angehen oder wie sieht die sachlage aus.

tina

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

wohnrecht auf zwei immobilien? wieviel wohnungen braucht er den? ;)
wem gehören die immobilien im moment?
wer hat ihm das wohnrecht eingeräumt?
steht das wohnrecht im grundbuch oder ist es ein vertrag?

gruß
tirchara

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#4
 Von 
Tina Möhring
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo tirchara,

das wüßten wir auch mal gerne.
das haus und die wohnung gehören zur zeit noch meiner oma.
aber irgendwie hat unser vater sie beschwatzt-ihr ein vom pferd erzählt und sie war so blöd und hat das gemacht,was er gesagt hat-ihm wohnrecht auf lebenszeit eingefräumt.
dabei geht eindeutigt aus dem testament heraus,das mein bruder und ich die immobilien bekommen sollten-was ja nun evtl.nicht mehr möglich ist.
ich bin mittlerweile soweit,das ich davor stehe das erbe abzulehnen.
da mein vater eine so linke bazille ist und sich alles unter den nagel reißt,was er kriegen kann.sogar vor geld macht er nicht mal mehr halt.
und das ärgert nicht nur mich sehr,sondern auch mein bruder.

liebe grüße tina

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

@ Tina

die oma kann das wohnrecht wieder aufheben.
habt iht schon mit ihr daüber geredet?

gruß
tirchara

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#7
 Von 
Tina Möhring
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

@tirchara

nein,das wußte ich bislang noch nicht das das geht.
werde mit meiner oma reden,mal schauen was dann dabei rauskommt.
ich ahne aber nichts gutes.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Oma kann das Wohnrecht nicht aufheben lassen. Dazu ist die Zustimmung des Berechtigten erforderlich.

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