Hallo zusammen.
Frau O (80 Jahre) hat vor 3 Jahren ihrem Sohn K ihr Grundstück mit Haus überschrieben und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Herr K verbietet nun dem Rest der Familie das Haus zu betreten um Frau O zu besuchen. Meines Erachtens nicht Rechtens oder?
Frau O ist mittlerweile soweit und möchte ausziehen. Müsste in diesem Fall Herr K die Miete bzw. das Altersheim bezahlen, da er es ihr ja schließlich unmöglich gemacht hat, weiter in diesem Haus zu leben?!?
Was ist wenn Frau O noch weitere Wohnrechte in anderen Häusern hat, muss sie dann auf diese Wohnrechte zurückgreifen?
Weiter würde mich interessieren, wenn im diesen Fall das gesamte Inventar gehört, muss dies genau geregelt werden welche Möbel wem gehören?
Danke für eure Antworten
Gruß
Lebenslanges Wohnrecht wird von Sohn vereitelt, Besuchsverbot...?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Herr K verbietet nun dem Rest der Familie das Haus zu betreten um Frau O zu besuchen. Meines Erachtens nicht Rechtens oder?
Das Hausrecht liegt alleine bei Frau O. Sie könnte sogar Herrn K verbieten, das Grundstück zu betreten, obwohl dieser Eigentümer ist. Herr K hat daher keine Befugnis, irgendjemandem den Besuch bei Frau O zu verbieten.
Weiter würde mich interessieren, wenn im diesen Fall das gesamte Inventar gehört, muss dies genau geregelt werden welche Möbel wem gehören?
Frau O hat doch hoffentlich nur das Haus übertragen und nicht auch noch den Hausrat. Daher ist die Eigentumsfrage hinsichtlich des Hausrates aus meiner Sicht eindeutig.
Ich würde der Frau O hier empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten und über diesen:
1. Eine Unterlassungserklärung von Herrn K hinsichtlich der Besuchsverbote zu fordern.
2. Einen Widerruf der Hausübertragung wegen groben Undanks anzudrohen.
Und jetzt?
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