Lebenslanges Wohnungsrecht im Vorausvermächtnis. Erbteil der Miterben unter Gesetzlicher Höhe

8. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Schicksalsgemeinschaft
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebenslanges Wohnungsrecht im Vorausvermächtnis. Erbteil der Miterben unter Gesetzlicher Höhe

Vier Nachkommen erben zu gleichen Teilen ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus. Dieses ist mit Grundschulden in Höhe von ca. 60% des Verkehrswertes der Immobilie belastet.
Einer der Erben wird durch ein Vorausvermächtnis das lebenslange Wohnungsrecht unter Ausschluss des Eigentümers vermacht. Zusätzlich wurde dem Vermächtnisnehmer ein Recht auf Entschädigung eingeräumt für den Fall der grob schuldhaften Veranlassung des Wegzuges durch die Eigentümer

Die drei Erben ohne das Vorausvermächtnis können/möchten sich die unregelmäßig anfallenden Kosten der baufälligen Immobilie nicht leisten. Da der Wohnungsberechtigte Erbe den anderen deren Teile nicht abkaufen möchte, Ihnen finanziell oder sonst in irgendeiner Weise entgegenkommen will, sehen diese sich dazu gezwungen, deren Anteile an der Immobilie zu verkaufen (z.B. Teilungsversteigerung). Die Immobilie dürfte aber durch das Wohnungsrecht fast Wertlos sein.

Die drei Erben ohne das Wohnungsrecht überlegen daher, das Erbe auszuschlagen bzw. den Pflichtteil einzufordern. Dabei sollte das Vorausvermächtnis keinen Einfluss auf den Erbteil haben und somit sollten jedem ⅛ des Wertes der Immobilie ohne Wohnungsrecht reduziert um die Forderungen der Banken im Grundbuch zustehen, richtig?

Hat der Gesetzgeber irgendeine Art von Kompensation der Erben vorgesehen oder gibt es keine Chance mehr als den Pflichtteil zu erhalten? Und der Vermächtnisnehmer würde zusammen mit der Bank Eigentümer der Immobilie werden indem er lediglich ⅜ des Marktwertes als Pflichtteil an die Restlichen Erben auszahlt? Auf den Erbteil zu verzichten und lediglich das Vorausvermächtnis inform eines lebenslangen Nießbrauchsrechts anzunehmen dürfte eher Unattraktiv sein da dem Vermächtnisnehmer dadurch eine Steuerlast entsteht aus einem Wohnungsrecht dessen Wert mehr oder Weniger dem Marktwert der Immobilie ohne Grundschuld entspricht.

Wird durch das Vorausvermächtnis eventuell der Zusatzpflichtteil relevant, da sich durch das Wohnungsrecht der Erbteil der Miterben nur noch aus Schulden besteht. Wie würde der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts hierbei angerechnet werden? Wird dieser mit dem Wert der Immobilie addiert?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Variante 1 ist, dass die drei Erben das Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil fordern.

Variante 2 ist, dass die drei Erben das Gewähren des kostenlosen Wohnrechtes verweigern (§ 2318 Abs. 3 BGB).

In beiden Fällen erhalten die drei Erben im Ergebnis jeweils nur 1/8 des Erbes.

Zitat (von Schicksalsgemeinschaft):
Wird durch das Vorausvermächtnis eventuell der Zusatzpflichtteil relevant, da sich durch das Wohnungsrecht der Erbteil der Miterben nur noch aus Schulden besteht.


Der Zusatzpflichtteil ist in diesem Fall nicht relevant.

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