Fiktiver Fall. Vater stirbt 2005 u.hinterlässt 2 Kinder. 2005 meldet sich eine Lebensversicherung und teil mit das die Ausschüttung fünfstelliger Bereich an die Kinder vererbt wird, da beide erbberechtigt. Ehe ist zu dem Zeitpunkt schon rechtskräftig geschieden. Im Zuge dessen, erhalten beide Kinder die Ausschüttung im Jahre 2005.
Die damalige Bankauskunft durch die Erbscheine lautete, dass der verstorbene Vater kein Guthaben auf der Bank besitze. Der einzigste Nachlass war somit die Ausschüttung der Lebensversicherung.
2017 verstarb die Großmutter, Mutter des verstorbenen Vaters. Beide Kinder wurden durch ein gemeinschaftliches, notarielles Testament enterbt. Somit geht es aktuelle um Pflichtteilsansprüche.
Im Zuge des Pflichtteilanspruchs-Auseinandersetzungen, gab der Alleinerbe, hinterbliebene Ehemann an, dass bereits nach dem Todesfall seines Sohnes, er auf einen sechstelligen ! Betrag der Lebensversicherung zugunsten der Ehefrau und deren Kinder verzichtet hätte. Jedoch war s.o. zum Todeszeitpunkt die Ehe bereits rechtsgültig geschieden. Der alleinerbe gab an, dass er unter Vorbehalt in der nächsten Zeit sein Recht nicht geltend machen würde.
Nach Recherchen bei der Lebensversicherung stellte sich heraus, dass 2005 eine Lebensversicherung im sechsstelligen Betrag an eine Bank zur Darlehenstilgung einer Immobilie abgetreten worden ist. Diese Immobilie war das vorherige Einfamilienhaus, welches das Ehepaar mit den Kindern damals bewohnte. Dieses Haus gehörte jedoch rechtlich der Urgroßmutter der Kinder. Bezugsberechtigt war der Vater des verstorbenen Sohnes.
Was können die Kinder und Mutter jetzt dagegen unternehmen? Gegen diese Anschuldigung und das die Lebensversicherung 2005 zweckentfremdet wurde? Letzteres ist wahrscheinlich obsolet, da es über der 10 Jahres liegt? Die Ausschüttung der Lebensversicherung an die Bank mit dem Immo-Darlehen fand 2005 statt.
Lebensversicherung 2005
30. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2018 | 15:16
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung 2005
#1
Antwort vom 30. August 2018 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (49858 Beiträge, 17477x hilfreich)
Zitat:Was können die Kinder und Mutter jetzt dagegen unternehmen?
Was wollen Mutter und Kinder denn erreichen?
Auf die Höhe des Pflichtteilsanspruches hat die Sache jedenfalls keinen Einfluss und das hat nichts damit zu tun, dass die Sache schon vor 10 Jahren passiert ist.
#2
Antwort vom 31. August 2018 | 15:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht konkret darum, dass eben der Alleinerbe behauptet, dass die Kinder und Mutter die sechsstellige Lebensversicherung ausgeschüttet bekommen haben, was nicht stimmt. Diese wurde für ein Immo-Darlehen aufgebraucht. Was die Mutter und Kinder erst jetzt nach 13 ! Jahren erfahren haben. Der Alleinerbe will evtl. alle in Regress nehmen. Zudem es unmöglich ist, dass den Kindern diese Versicherung vorenthalten wurde. Doch 2005 liegt zu weit zurück. Die LV Ausschüttung wurde für eine Immobilie vorgenommen, was dem verstorbenen Vater gar nicht gehört hat, sondern seiner Uroma die auch verstorben ist. Dieses Erbe von der Uroma hat wiederrum der Vater und somit Alleinerbe auf dem die Pflichtteilsforderungen seit August 2017! nicht erfüllt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.539
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten