Lebensversicherung Bezugperson bei Todesfall geändert

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)
Lebensversicherung Bezugperson bei Todesfall geändert

Ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung ändert die Bezugsberechtigung im Todesfall von seinen Kindern zu einer anderen fremden Person.
Wer erhält beim Ableben die Versicherungssumme? Haben die Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil (ansonsten hat der VN nichts zu vererben, es ist auch nicht klar wer die Bestattungsksoten tragen müsste)?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat:
Wer erhält beim Ableben die Versicherungssumme?


Die Person, die der Versicherung als Bezugsberechtigter genannt wurde.

Wenn es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht handelt, dann haben die Erben (=Kinder) die Möglichkeit dieses nach dem Tod des Versicherungsnehmers zu widerrufen. Dazu müssen sie dann aber blitzschnell handeln.

Zitat:
Haben die Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil


In die Pflichtteilsberechnung geht die Versicherung mit dem Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes ein.

Zitat:
es ist auch nicht klar wer die Bestattungsksoten tragen müsste


Wenn der Versicherungsnehmer nicht verheiratet ist, dann müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen. Wenn kein Erbe vorhanden ist, dann müssen die Kinder zahlen.

-- Editiert von hh am 21.01.2016 21:23

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Was ist ein widerufliches Bezugsrecht? Es ist eine Kapitallebensversicherung, die seit ca. 20 besteht und noch ca. 10 Jahre?

Müssen die Kinder unabhängig von ihrem Einkommen (sind alle in der Ausbildung) zahlen?

1x Hilfreiche Antwort

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