Ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung ändert die Bezugsberechtigung im Todesfall von seinen Kindern zu einer anderen fremden Person.
Wer erhält beim Ableben die Versicherungssumme? Haben die Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil (ansonsten hat der VN nichts zu vererben, es ist auch nicht klar wer die Bestattungsksoten tragen müsste)?
Lebensversicherung Bezugperson bei Todesfall geändert
21. Januar 2016
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Frage vom 21. Januar 2016 | 20:03
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 26x hilfreich)
Lebensversicherung Bezugperson bei Todesfall geändert
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2016 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
Zitat:Wer erhält beim Ableben die Versicherungssumme?
Die Person, die der Versicherung als Bezugsberechtigter genannt wurde.
Wenn es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht handelt, dann haben die Erben (=Kinder) die Möglichkeit dieses nach dem Tod des Versicherungsnehmers zu widerrufen. Dazu müssen sie dann aber blitzschnell handeln.
Zitat:Haben die Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil
In die Pflichtteilsberechnung geht die Versicherung mit dem Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes ein.
Zitat:es ist auch nicht klar wer die Bestattungsksoten tragen müsste
Wenn der Versicherungsnehmer nicht verheiratet ist, dann müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen. Wenn kein Erbe vorhanden ist, dann müssen die Kinder zahlen.
-- Editiert von hh am 21.01.2016 21:23
#2
Antwort vom 21. Januar 2016 | 22:04
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 26x hilfreich)
Was ist ein widerufliches Bezugsrecht? Es ist eine Kapitallebensversicherung, die seit ca. 20 besteht und noch ca. 10 Jahre?
Müssen die Kinder unabhängig von ihrem Einkommen (sind alle in der Ausbildung) zahlen?
Und jetzt?
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