Hallo, ich habe ein Problem um den folgenden Sachverhalt:
Großvater der Freundin hat vor Jahren eine 2 Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils eine seiner Töchter als Begünstigte sah. Im vergangenen Jahr hat er diese Versicherungen nun aufgelöst und sich das Geld auf das Konto seiner Stieftochter auszahlen lassen, mit der er zusammenlebte, die aber nicht direkt mit ihm verwandt ist. Testamentarisch ist diese Summe nicht geregelt. Haben die leiblichen Töchter nun Anspruch darauf, oder bleibt das Geld im Besitz der Stieftochter?
Danke für Eure Hilfe.
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Lebensversicherung - Haben die leiblichen Töchter nun Anspruch darauf?
1. November 2012
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Frage vom 1. November 2012 | 22:07
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 45x hilfreich)
Lebensversicherung - Haben die leiblichen Töchter nun Anspruch darauf?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. November 2012 | 22:51
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 289x hilfreich)
Naja, wenn er die Lebensversicherung(en) vor dem Ableben aufgelöst hat, dann kann die dort festgelegte Begünstigung auch nicht mehr umgesetzt werden bzw. darauf gibt es auch keinen Anspruch mehr. Wenn das Geld auf dem Konto der Stieftochter gelandet ist, könnte man das als Schenkung abstempeln und es gehört ihr.
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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"
-- Editiert iustitia45 am 01.11.2012 22:53
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